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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wochenendarbeitsstreichung

N
NEUBRhh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserer Firma wurde schon immer im Schichtdienst bzw. an Wochenenden gearbeitet (seit ca. 13 Jahren) Nun soll aus wirtschaftlichen Gründen die Wochenendschichten gekürzt werden und dies bereits schon ab März 2013 Im Regelfall arbeiten pro Wochenendtag 2 Personen. Unter den MA die von der Wochenendstreichung betroffen wären ist auch eine Mutter die nun 2 bis 4 Wochenendtage verliert somit auch erstmal auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten muss da sie unter der Woche so schnell keine Betreuung für ihr Kind bekommt. andere MA haben Einbußen von 5 – 10 % ihres Gehalts.

Der BR will diese Änderung so nicht hinnehmen, allerdings werden wir „ausgetrickst“ denn unser Gesprächstermin wird immer verschoben und die Kollegen wurden schon per Mail über die bevorstehende Änderung informiert.

Gibt es eigentlich eine Frist wie lange vorher solche Änderung angekündigt werden können und können MA die diese Gehalteinbussen haben auf einen Ausgleich verlangen?

Die Wirtschaftlichkeit ist wohl eher ein vorgeschobenes Argument.

Die Arbeit die am WE gemacht werde würde soll nun in der Woche gemacht werden, Hintergrund ist eher die bessere telefonische Erreichbarkeit Anscheinend findet der AG seit gut 6 Monaten keine qualifizierten Mitarbeiter!

Vielen Dank für eure Hilfe NEUBR

1.05804

Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.02.2013 um 17:51 Uhr

Das braucht ihr Euch nicht gefallen zu lassen.

Bietet dem AG letztmalig einen Verhandlungstermin an und teilt ihm mit, dass Ihr die Verhandlungen als gescheitert ansehen werdet, wenn nicht verhandelt wird. Ihr werdet dann die Einigungsstelle anrufen.

Außerdem teilt dem AG mit, dass Ihr es nicht hinnehmen werdet, dass er einseitig die Schichten ändert, ohne Eure Mitbestimmung zu beachten und dass Ihr bereit seid, Eure Rechte Notfalls auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen (Unterlassungsanspruch).

C
Charlys

05.02.2013 um 18:58 Uhr

Wenn der BR sich hier stark macht, kann folgede Reaktion des AG erfolgen.

Nette Art, Kruzarbeit oder Betriebsbedingte Kündigungen. Dann stellt sich die Frage, was ist besser? Vor allem was sagen die AN wenn der AG sagt, er müsse nun leider auch weil der BR nicht bereit war anders zu handeln so handeln.

Denn wenn es wirtschaftliche Probelme gibt wie soll der Ag das handeln?????

M
Marianne

05.02.2013 um 19:01 Uhr

@gironimo

Was soll denn hier die Einigungsstelle bringen? Denn wenn der AG diese wirtschaftlichen Probleme hat, sagt auch kein Einigungsstellenvorsitzender AG muss weiter machen und dann am Ende schlimmeres riskieren. Denn dann wären es am Ende Kündigungen.

G
gironimo

05.02.2013 um 19:14 Uhr

Wie die wirtschaftliche Lage wirklich ist und ob der BR deshalb jede nur erdenkliche andere Lösung außer acht lassen muss, können wir hier wohl kaum beurteilen. Das kann der BR des Fragestellers wohl besser und wenn der BR andere als die vom AG geplante Maßnahmen (Arbeitszeitregelungen) für denkbar hält, kann und muss verhandelt werden.

Man muss ja nun nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Also laßt den BR doch mal machen und denkt nicht immer gleich ans Schlimmere, nur weil der BR anders denkt als der AG.

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