Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Liebe BR-Experten,
zum Thema "Neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie", die bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, eine Frage an Euch. Unternehmen plant, diesem neuen Gesetzt geschuldet, ab Juni in den Stellenausschreibungen Gehalts Ranges einzuführen.
Wie im BR sehen hier eine Mitbestimmung. Es gibt weder klar definierte Job Level noch Gehaltsbänder. Gehälter sind bis dato nach Erfahrung, Verhandlung und Eintrittszeit (wirtschaftliche Lage) sehr unterschiedlich. Wir erwarten bei dieser Transparenz betriebliche Unruhe. Verständlich, wenn über 20 Jahre dazugehörige MA sehen, dass Neueinstellungen ggf. 10-15k über ihrem Jahresgehalt liegen.
Deshalb unsere Erwartungshaltung: Der AG muss Rollen und Levels standardisieren, Gehaltsbänder einführen, Kriterien für Einstufung definieren usw. und hier sehen wir eine klare Mitbestimmung, bevor das umgesetzt wird.
Habt ihr Erfahrung zu dem Thema oder Tipps, wie das seitens BR angehen?
Danke und viele Grüße
Community-Antworten (3)
07.05.2026 um 19:43 Uhr
"Der AG muss Rollen und Levels standardisieren, Gehaltsbänder einführen, Kriterien für Einstufung definieren usw. und hier sehen wir eine klare Mitbestimmung, bevor das umgesetzt wird."
Wenn der AG das denn tut. Ja dann ist da ein MBR. Das ist aber etwas anderes als Gehaltsbänder anzugeben. Ergibt sich daraus direkt ein Entgeltschema? Möglich aber noch nicht zwingend
Und wird es denn ein Gesetz geben? ich zweifle daran. Die Regierung wird wie so häufig die Frist verstreichen lassen. Es gibt sogar Länder bekanntermaßen nicht umsetzen werden. So hat Schweden angekündigt, dass nachverhandelt werden muss. Niederlande haben auch schon ausgeschlossen, dass rechtzeitig umgesetzt wird.
vieles noch im Fluß
07.05.2026 um 21:44 Uhr
"Verständlich, wenn über 20 Jahre dazugehörige MA sehen, dass Neueinstellungen ggf. 10-15k über ihrem Jahresgehalt liegen."
Wird es denn zwingend dazu kommen, wenn das umgesetzt wird?
08.05.2026 um 13:40 Uhr
Nach der Richtlinie 2023/970 müssen Arbeitgeber Bewerberinnen und Bewerber künftig über das Einstiegsgehalt, die Gehaltsspanne und gegebenenfalls Tarifregelungen informieren – möglichst bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch. Es sind aber Gehaltsspannen zulässig. Und dafür gibt es keine Definition, wie groß die sein dürfen. Eine Abfrage des bisherigen Gehalts ist künftig nicht mehr zulässig. Zudem müssen Stellenanzeigen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral formuliert sein.
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