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AG verweigert Recht auf Einsicht in Gehalts-Lohnlisten lt. §80!!!

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

hallo. wer kann uns hier bitte weiterhelfen? wir (3köpf. br) möchte lt. §80 sein recht wahrnehmen, in die gehalts-und lohnlisten der mitarbeiter einsehen. wir möchten schauen, ob kollegen unter tarif bezahlt werden bzw. ob die tarifgruppe stimmt. der arbeitgeber verweigert uns das recht mit der begründung, dass darf nur ein ausschuss! wer hat nun recht? wie schaut es in der praxis aus? danke anja

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Community-Antworten (5)

R
ruderer02

20.01.2007 um 10:50 Uhr

macht einen beschluss im BR, als BRV hast du das recht euf einsichtnahme gruß ruderer02

H
Heini

20.01.2007 um 12:19 Uhr

Wenn der AG einen Ausschuss möchte, dann bilden die drei Betriebsratsmitglieder auf Beschluss des BR einen Lohn- und Gehaltssausschuss bestehend aus den drei Betriebsratsmitgliedern. Diesen Ausschuss teilt ihr den AG, mit der Bitte der Einsichtnahme, mit. Mal sehen was der AG sagt, auf jeden Fall hat der BR etwas zum lachen.

Ein Einsichtsrecht auf Einsicht in die brutto Lohn- und Gehaltslisten hat in einen kleineren BR der Betriebsratsvorsitzende.

F
Fayence

20.01.2007 um 12:39 Uhr

"...dann bilden die drei Betriebsratsmitglieder auf Beschluss des BR einen Lohn- und Gehaltssausschuss bestehend aus den drei Betriebsratsmitgliedern."

Heini,

seit wann darf ein 3er BR einen Ausschuss bilden?

K
Kölner

20.01.2007 um 12:58 Uhr

@Fayence Heini kompensiert, subsummiert und verschlimmbessert so manche Antworten halt ganz gerne (Satz 1 und 2 von 49288). Dann witzelt er selbst drüber (Satz 3 49288). Und mitunter überholt er sich dann wieder selbst und stellt das gesagte in Frage (vgl. letzter Satz von 49288).

Wenigstens fasst er es jetzt in eigene Worte. :-)

H
Heini

20.01.2007 um 14:38 Uhr

Na Kölner,

drückt die Betriebsratskrone wieder auf dein Geltungsbedürfnis ???

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