Fahne am Arbeitsplatz
Welche Möglichkeiten gibt es, einem MA zu helfen, bei dem der Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht. Konkret ist das so, dass dieser wiederholt mit Fahne am Arbeitsplatz angetroffen wurde. Kann ihn der AG beim nächsten Mal zum Betriebsarzt schicken. Hier soll wirklich geholfen werden. Ich habe den Eindruck, dem AG geht es nicht darum, hier jmd. aus der Fa. zu kriegen.
Community-Antworten (7)
02.10.2015 um 17:01 Uhr
Hat den der Betriebsrat schon das Gespräch gesucht?
Auch wenn der Kollege (wahrscheinlich) alles von sich weißt - es ist der erste Schritt. Bietet ihm Hilfe an bei der Suche von fachkundiger Beratung.
02.10.2015 um 17:26 Uhr
Mit Fahne am Arbeitsplatz sagt noch lange nichts über einen Mißbrauch aus. Es gibt auch Medikamente die mit Alkohol "angesetzt" sind... Habt ihr denn ein Alkoholverbot? Ruhig bleiben, und wie gironimo schreibt, reden, und bei Bedarf Hilfe anbieten. Gibt es schon eine BV zum Thema Sucht bei euch?
02.10.2015 um 17:27 Uhr
Nein eine BV gibt es noch nicht. Das mit den Medis ist ein guter Tipp! Danke
03.10.2015 um 09:50 Uhr
Viele Betriebe haben Betriebsvereinbarungen zum Thema Alkohol und andere Suchtmittel. Achtet darauf, dass der AG nichts im Alleingang macht, wenn er selbst im Thema unsicher ist. Holt fachkundige Hilfe, der Betriebsarzt ist eine gute Idee, aber nicht immer die beste Adresse bei dem Thema.
04.10.2015 um 21:01 Uhr
Meiner Auffassung nach besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn durch einen alkoholisierten MA ein schweren Arbeitsunfall verursacht wird,wobei er sich und vielleicht noch andere verletzt, möchte ich nicht wissen,wie die zuständige Berufsgenossenschaft reagiert.
08.10.2015 um 00:18 Uhr
....Holt fachkundige Hilfe, der Betriebsarzt ist eine gute Idee, aber nicht immer die beste Adresse bei dem Thema.....
wer wäre denn ein "sehr guter" Ansprechpartner in diesem Fall? Uns steht so eine BV zum Thema Alkoholverbot vielleicht auch noch dieses Jahr ins Haus. Ggf. auch Muster von BV´s die sich bewährt haben?
danke!
08.10.2015 um 11:43 Uhr
Ein fachkundiger Ansprechpartner wäre ein externer Suchtberater, der sich von außen die Sache ansieht, Gespräche mit dem Betroffenen führt, usw. Selbstverständlich kann sich auch der BR in dieser Problematik weiterbilden.
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