Outsourcen
Hallo Kollegen Eine BR Kollegin ist seid März 2013 krank. Ihr Arbeitsplatz (Reinigungskraft) wurde outgesourct. Jetzt möchte sie zurückkommen und wieder Arbeiten. Aber der Arbeitsplatz ist weg. Es gibt auch keinen vergleichbaren Arbeitsplatz, es wurde ihr ein Arbeitsplatz in der Produktion angeboten, diesen lehnt sie ab und will wieder als Reinigungskraft arbeiten. da sie im BR war hat sie noch Kündigungsschutz bis ende März 2015.
Muss ihr ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden oder kann es ein anderer Arbeitsplatz sein?
danke
Community-Antworten (2)
10.09.2014 um 10:56 Uhr
Einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz als Reinigungskraft hat sie, wenn es irgendwo im Betrieb noch Reinigungskräfte gibt. Notfalls müssen erst diese freigekündigt werden. Gibt es keine angestellten Reinigungskräfte muss der AG Anstregungen unternehmen, sie anderweitig zu integrieren, der Arbeitsplatz muss vergleichbar sein, aber nicht völlig identisch. Wenn das alles nichts hilft, könnte es als Teilbetriebsstillegung gewertet werden, aber das wissen dann nur die Richter.
10.09.2014 um 16:54 Uhr
Sie hat natürlich den Schutz aus § 15 KSchG.
Aber was ihr eigenes Ziel? Warum will sie denn keinen anderen Arbeitsplatz haben. Kann man da vielleicht "Hürden" durch Verhandlungen aus dem Weg räumen?
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