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Mitbestimmung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung ?

T
torstenxxx
Jan 2018 bearbeitet

Mitbestimmung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung ? AG sind verpflichtet die notwendige Schutzausrüstung in unserem Fall Schuhe zur Verfügung zustellen. Soweit so gut, jetzt hat er ein Sammelsorium von Arbeitsschutzschuhen Katalogisiert und will nun aber per Order die Mufti das die Mitarbeiter nur diese tragen. Das ist nach meiner Meinung Mitbestimmungspflichtig da wir natürlich die Mitarbeiter nicht zwingen wollen diese Schuhe zu tragen. Nach meiner Auffassung stellt er zur Verfügung, wenn ich das Angebot nicht annehmen will kaufe ich mir eben selber der Schutzklasse entsprechend welche die mein AG nicht zahlen muss. Die Richtige Schutzklasse nachzuweisen ist dann wieder Mitarbeiterproblem. Richtig ?

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Community-Antworten (6)

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Moreno

01.10.2015 um 13:07 Uhr

Na redet doch einfach mit Eurem AG er stellt z.B Sicherheitsschuhe im Wert von 50 Euro zur Verfügung wenn ein AN bessere haben möchte kann er diese kaufen und bekommt vom AG eben die 50 Euro als Zuschuss. Die gefordert Sicherheitsklasse kann sich der Mitarbeiter ohne Probleme im Geschäft bestätigen lassen wo er die Schuhe kauft. So kann jeder seine Schuhe selber wählen und der AG hat keine Mehrkosten.

D
Dezibel

01.10.2015 um 13:46 Uhr

wenn ein AN bessere haben möchte kann er diese kaufen und bekommt vom AG eben die 50 Euro als Zuschuss.

Probiere es aus, wetten, dass es nicht klappt, nicht klappen kann? Er ist nämlich per Gesetz verpflichtet, diese Schuhe zu stellen. Da steht nirgend wo etwas von anteil zahlen! Und da muss er es auch nicht machen. Er stellt ja welche, die den gesetzlichen Anforderungen genügen.

M
Moreno

01.10.2015 um 14:05 Uhr

Na Dezibel es gibt genügend Firmen die das machen warum auch nicht er hat dadurch ja keinerlei Mehrkosten. Sicherlich will er nur den Bestellaufwand weg haben.

Bei meiner besseren Hälfte im Betrieb geht diese Regelung seit Jahren ohne Probleme. Und auch bei uns im Produktionsbereich ist dies so möglich.

G
gironimo

01.10.2015 um 14:35 Uhr

Im Gesetz steht nur, dass der AG die Sicherheitsausrüstung stellen muss, die den Anforderungen gerecht wird. Wer einen Goldstreifen am Schuh will .....

Aber die Anschaffung ist das eine - hier geht es ja um "Order Mufti" und da sehe ich schon den BR in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; oder wenn es um das Erscheinungsbild geht § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)- es gibt ja Alternativen, und über die muss man reden.

M
Mattes

01.10.2015 um 15:10 Uhr

Bei uns läuft es auch wie bei moreno

J
Jakarta

01.10.2015 um 21:24 Uhr

Über „per Order die Mufti“ oder "Order Mufti" mitzubestimmen, dürfte aber schwierig werden.....

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