Erstellt am 23.06.2005 um 09:30 Uhr von viktor
Bei der Sozialauswahl sind alle im Betrieb beschäftigten AN mit vergleichbaren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Es kann also auch andere Treffen, die bisher eine andere Tätigkeit ausgeübt haben als diejenigen deren Tätigkeit wegfällt. Was vergleichbar ist, kann man schlecht aus der Ferne beurteilen.
Zu beachten wären die betrieblichen Hirarchien, die tarifliche Wertigkeit der Tätigkeiten, die notwendigen Qualifikationen u.s.w.
Am Besten holt Ihr Euch sachverständigen Rat ein (Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Erstellt am 23.06.2005 um 10:14 Uhr von Sunni
Vielen Dank erst einmal für deine E-Mail. Weisst du vielleicht noch ob der Arbeitgeber verpflichtet ist die Lohndifferenz durch Besitzstand zu schützen????
Erstellt am 23.06.2005 um 11:22 Uhr von viktor
solche Dinge wären Gegenstand eines Sozialplans, den Ihr aushandeln solltet. Das gelbe System zu haben oder nicht mehr zu haben dürfte als wesendliche Betriebsänderung im Sinne des §111 BetrVG anzusehen sein.