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Persönliche Schutzausrüstung - damit zur Arbeit erscheinen und nicht wie bisher erst am Arbeitsplatz PSA anziehen?

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maenza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Unser Werksleiter verlangt das Wir in zukunft mit Persönlicher Schutzausrüstung zur Arbeit erscheinen und nicht wie bisher erst am Arbeitsplatz PSA anziehen. Darf er das verlangen ?????????

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Community-Antworten (10)

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Petrus

01.10.2009 um 19:28 Uhr

Verlangen darf er viel, allerdings könnte dieses Ansinnen eine BV nach §87(1) Nr.1 BetrVG erforderlich machen... In dieser wäre dann zu klären, ob das Umziehen zur Arbeitszeit gehört: BR sagt ja, Cheffe sagt nein - und der Jurist wie immer: Es kommt drauf an... z.B. darauf, welche PSA hier gemeint ist. Allgemein gesagt: Normale, berufsübliche Bekleidung wird der ArbN eher in seiner Freizeit anziehen müssen (also vor der Stechuhr), selbst wenn sie zum Schutz nötig/ vorgeschrieben ist, z.B. Haarnetz, Kochmütze, Schürze in der Kantine; Anzug, Kravatte in der Bank; Blaumann, Stahlkappenschuhe, Helm in der Werkstatt. Bei Spezialkleidung/ -ausrüstung könnte das wieder anders aussehen, z.B. Asbestanzug beim Stahlkocher; Atemschutzgerät + Schutzanzug bei Chemiewerkern o.ä.

Also: Um welche PSA geht es?

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maenza

01.10.2009 um 20:47 Uhr

Hallo Sicherheitsschuhe und Warnweste Gruss

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Petrus

02.10.2009 um 12:09 Uhr

Dann google mal nach folgendem Urteil: BAG Urteil vom 11. Oktober 2000 Az.: 5 AZR 122/99 Dort gings um die PSA eines Müllarbeiters...

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maenza

03.10.2009 um 13:01 Uhr

Hallo Wir ziehen unsere Arbeitsbekleidung jetzt auch vor der Arbeitszeit an. Es geht eigentlich darum, ob er verlangen kann, dass das Werksgelände nur noch mit Sicherheitsschuhen und Warnweste betreten werden kann, sprich wir müssten auf den Parkplatz Sichertheitsschuhe und Warnweste anziehen.

Danke und Gruss

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DonJohnson

03.10.2009 um 13:03 Uhr

Wenn ein BR da ist, liegt das in dessen MBR nach 87,1,1 BetrVG

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Petrus

03.10.2009 um 13:19 Uhr

@maenza: Guck mal in §6(2) ArbStättV: "...Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden..."

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DonJohnson

03.10.2009 um 15:06 Uhr

@Petrus Und du meinst, dass Sicherheitsschuhe und Warnweste dazu gehört?

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pirat

03.10.2009 um 15:57 Uhr

@maenza, verstehe ich Dich richtig.... Ihr sollt das Werksgelände in Sicherheitsschuhen und Warnweste betreten? Ohne sie dürft Ihr die Arbeit gar nicht erst aufnehmen?

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maenza

03.10.2009 um 20:40 Uhr

@pirat Ja ,im Werksgelände sind Sicherheitsschuhe und Warnweste Pflicht. Bisher konnten wir in normalen Schuhen zu den Umkleideräumen kommen und gehen. gruss

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pirat

03.10.2009 um 21:02 Uhr

@maenza, was ist der Grund, (Abschied vom bisher)?

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