Hallo Kollegen.
Ich bräuchte mal hilfe bei der interpretation von paragraph 9 tzbfg. In einer abteilung unseres betriebes ist eine vollzeitstelle zu vergeben. Ein vollzeit-mitarbeiter einer anderen abteilung hat sich auf die interne stellenausschreibung beworben. Gleichzeitig hat in der abteilung mit der freien stelle ein teilzeitmitarbeiter einen antrag auf mehrstunden bzw auf eine vollzeitstelle gestellt. Objektiv sind die beiden mitarbeiter in ihrer eignung mmn gleichwertig. Der ag will aber den vollzeitmitarbeiter aus der anderen abteilung versetzen, da er ihn für passender hält. Ich interpretiere den paragraphen aber so, dass der ag den teilzeitmitarbeiter zu bevorzugen hat bzw eine objektiv bessere eignung des mitarbeiters darlegen muss.
Wie seht ihr die sache? Es herrschte hier große uneinigkeit im gremium.
Vielen dank