Antrag auf Vollzeit eines Teilzeitmitarbeiters
Hallo Kollegen. Ich bräuchte mal hilfe bei der interpretation von paragraph 9 tzbfg. In einer abteilung unseres betriebes ist eine vollzeitstelle zu vergeben. Ein vollzeit-mitarbeiter einer anderen abteilung hat sich auf die interne stellenausschreibung beworben. Gleichzeitig hat in der abteilung mit der freien stelle ein teilzeitmitarbeiter einen antrag auf mehrstunden bzw auf eine vollzeitstelle gestellt. Objektiv sind die beiden mitarbeiter in ihrer eignung mmn gleichwertig. Der ag will aber den vollzeitmitarbeiter aus der anderen abteilung versetzen, da er ihn für passender hält. Ich interpretiere den paragraphen aber so, dass der ag den teilzeitmitarbeiter zu bevorzugen hat bzw eine objektiv bessere eignung des mitarbeiters darlegen muss. Wie seht ihr die sache? Es herrschte hier große uneinigkeit im gremium. Vielen dank
Community-Antworten (5)
30.09.2015 um 21:59 Uhr
Sprecht mit allen Beteiligten. Macht es Sinn, jemanden auf einen Arbeitsplatz zu hieven, der dort vielleicht gar nicht erwünscht ist?
Gibt es andere Hinderungsgründe?
Kann dem Teilzeitkollegen zum Ausgleich etwas anderes geboten werden.
Hier Recht auf biegen und brechen umzusetzen, scheint mir keine praktische Lösung zu sein. Es sei denn, der betroffene Kollege beharrt darauf.
01.10.2015 um 01:47 Uhr
Wenn der VZ Kollege aus der anderen Abteilung versetxt wird, wird ja dort eine VZ Stelle frei...
01.10.2015 um 11:52 Uhr
Du hast grundsätzlich erst einmal recht. Der AG müßte den Teilzeitmitarbeiter normalerweise bevorzugt behandeln. Das Problem ist hierbei grundsätzlich "bei gleicher Eignung", denn die Beurteilung dazu steht dem AG zu und nicht dem BR. Und wenn sich der AG darauf einläßt, eine schriftliche Begründung abzugeben, warum der Vollzeitmitarbeiter "besser" geeignet ist, wird er eine finden.
01.10.2015 um 13:01 Uhr
Ok danke leute. Mir ist schon klar, dass man nicht immer die brechstange rausholen sollte und der ag auch gründe finden würde. Es herrschte aber allein schon uneinigkeit darüber ob das gesetz hier zieht. Und ihr seid ja scheinbar meiner meinung. Das bringt uns in eine wesentlich bessere vethandlungsposition um eine gute lösung für alle rauszuschlagen. Vielen dank.
01.10.2015 um 14:29 Uhr
Verhandlungspositionen sind sicher gut aber noch mal über das von celestro genannte Thema der gleichen Eignung nachdenken. Du schreibst selber: "da er ihn für passender hält."
Der AG hat also eine Entscheidung zur Eignung offensichtlich getroffen. Man kann darüber herrlich diskutieren, aber der AG hat hier herrliche Möglichkeiten der Argumentation, auch für ein evtl. Gerichtsverfahren.
daher das Blatt bitte nicht zu sehr überreizen
Verwandte Themen
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
Zu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: 1. BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Kurzfristig gestrichene Fortbildungstage
Hallo! Ich bin grad völlig aufgelöst, da mir sehr kurzfristig 6 Fortbildungstage, für mich nicht nachvollziehbar, gestrichen wurden. Mobbing Richung Betriebsrat sind keine Seltenheit, aber das ist sch
400E Job oder Vollzeit - wenn Firma in Kurzarbeit?
hallo, bei uns in der Firma ist eine Mitarbeiterin die Vollzeit gearbeitet hat. Sie ist ab 01.04.2006 in Mutterschutz gegangen. Sie hat aber in dieser zeit auf 400€ Basis gearbeitet. Sie hätte am 0
Schichtdienst - Verteilung von zuschlagpflichtigen Diensten // an Sonn- und Feiertagen
Hallo liebes Forum, ich bräuchte Euren Rat! Wir sind ein Unternehmen mit bund gemischt Voll- und Teilzeitmitarbeitern mit Arbeitsverträgen mit dem Pasus flexible Arbeitszeiten. Die monatliche Ar