Hallo ihr Betriebsräte,

Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamt zur Feiertagsarbeit liegt vor.
Der Betriebsrat hat der Feiertagsarbeit nicht zugestimmt.
Darf mit der Ausnahmegenehmigung des Amtes trotzdem in der betreffenden Abteilung gearbeitet werden?