Erstellt am 25.09.2015 um 13:48 Uhr von gironimo
>Verschiedene Abteilungen<
als Gegenforderung - frei für alle Abteilungen.
Was sagt Euer Tarif ?
Und - ob frei genommen werden muss, oder ob die Zeit vor oder nachgearbeitet werden kann - oder was auch immer - ist mitbestimmungspflichtig (Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage).
>betriebliche Übung< wäre es wert prüfen zu lassen. Ihr habt dann aber immer noch die Ungleichbehandlung der Abteilungen.
Erstellt am 25.09.2015 um 14:02 Uhr von Pickel
Betriebliche Übung kann sein, könnte aber von diversen Fakoren abhängen und ist ohne weitere Infos nicht "ganz klar".
Davon ab: die betriebliche Übung wäre immer ein individueller Anspruch eines jeden Mitarbeitrs, den dieser gerichtlich geltend machen muss. Nicht euer Thema.
Erstellt am 25.09.2015 um 16:40 Uhr von Hartmut
'Nicht euer Thema' würde ich so nicht stehen lassen wollen. Ja, grundsätzlich ist eine Betriebliche Übung ein individueller Anspruch, kein Kollektiver. Dem steht aber gegenüber, dass der AG hier zu weit geht. Jeweils einen ganzen ! Tag frei nehmen zu müssen an Heiligabend und Silvester, ist nicht üblich in D. Hier ist der BR im Boot, in Sachen Verteilung der Arbeitszeit wie gironimo sagt, aber auch was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt. Denn dass Familien zu Heiligabend gerne zusammen Bescherung feiern, steht ja wohl außer Frage. Also bitte, ran an den AG: 'Wir müssen sprechen!'
Erstellt am 25.09.2015 um 21:33 Uhr von Kölner
Hartmut. Heilig Abend und sylvester sind Arbeitstage. Und ja, man muss regelmäßig jeweils einen ganzen Tag frei nehmen.
Erstellt am 26.09.2015 um 06:36 Uhr von EightBall
Also, wir müssen Sylvester einen halben Gleittag nehmen, ja. Heiligabend ist frei.
Erstellt am 26.09.2015 um 20:42 Uhr von etugruber
Bei uns regelt dies der Tarifvertrag TVÖD .