Hallo, in meiner Frage geht es um die sogenannten k.o. Tage.

Müssen diese in der Betriebsverfassungsklausel drinnen stehen ?

oder sind die 3 Tage vollkommend zurecht für den AN ?



sprich mir geht es mal nicht gut , rufe auf Arbeit an und sage es halt und komme aber am nächsten Tag wieder ohne einen Krankenschein vorzulegen. Der AG kann ja bei einigen Leuten schon am ersten Tag einen Krankenschein verlangen,

wie verhält es sich jetzt nun stimmt es §5 Abs. 1-3 oder ist es bei jeden Betrieb eine andere Regelung ?