Hallo zusammen :-)

ich arbeite bei einem EVU in einem 3 Fach Wechselschicht System. Ab kommendem Jahr möchte das Unternehmen das wir unseren Freizeitausgleich ( alle Tage außer Tarif Urlaub
als Flex Tage eintragen ). Das schaut dann so aus 30 Tage TU und ca. 30 Tage Flex , das
wäre kein Problem.

Nun kommt es aber: Die Flex Tage sind vom Betrieb aus eben nicht festgeschriebener Freizeitausgleich sondern der Betrieb sagt uns nach Möglichkeit 3 Tage vorher ob wir diesen
Tag frei haben oder nicht, wir sollen an den Tagen erreichbar sein !

Es könne auch vorkommen das diese 3 Tage Vorlauf nicht gehalten werden können. Das alles sein Keine Bereitschaft und auch nicht gesondert zu entlohnen!

Soweit ich das sehe ist das ganz klar nicht rechtens. Bitte helft mir da mal weiter. Unser BR hat der Flex Tage Regelung zugestimmt aber nicht dieser Umsetzung!!!

MfG Peter Müller