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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

3 Fach Schicht ...Ausgleichstage sind Flex Tage ?

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PeterMüllerSack
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen :-)

ich arbeite bei einem EVU in einem 3 Fach Wechselschicht System. Ab kommendem Jahr möchte das Unternehmen das wir unseren Freizeitausgleich ( alle Tage außer Tarif Urlaub als Flex Tage eintragen ). Das schaut dann so aus 30 Tage TU und ca. 30 Tage Flex , das wäre kein Problem.

Nun kommt es aber: Die Flex Tage sind vom Betrieb aus eben nicht festgeschriebener Freizeitausgleich sondern der Betrieb sagt uns nach Möglichkeit 3 Tage vorher ob wir diesen Tag frei haben oder nicht, wir sollen an den Tagen erreichbar sein !

Es könne auch vorkommen das diese 3 Tage Vorlauf nicht gehalten werden können. Das alles sein Keine Bereitschaft und auch nicht gesondert zu entlohnen!

Soweit ich das sehe ist das ganz klar nicht rechtens. Bitte helft mir da mal weiter. Unser BR hat der Flex Tage Regelung zugestimmt aber nicht dieser Umsetzung!!!

MfG Peter Müller

3.99506

Community-Antworten (6)

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walterBR

06.10.2013 um 14:52 Uhr

So was ähnliches kenne ich auch.

Du musst Deinem BR daran erinnern, dass er seine Mitbestimmung ausüben soll. Wenn die neue Regelung nicht mit der alten Regelung übereinstimmt, muss der BR beteiligt werden. Notfalls kann der BR auch die bestehende Betriebsvereinbarung kündigen und eine neue BV aushandeln.

Wichtig ist nur - er muss handeln und nicht wie das Kaninchen die Schlange anstarren.

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PeterMüllerSack

06.10.2013 um 14:57 Uhr

Danke :-) wie schon gesagt der BR hat der BV Flextage zugestimmt. Die Umsetzung ist das Problem ... Da weiß der BR noch nichts von.

BV ist immer zu kündigen / 6 Monate Frist.

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nicoline

06.10.2013 um 17:05 Uhr

PeterMüllerSack ich kann zwar mit der Abkürzung EVU nicht wirklich etwas anfangen aber, mit dem Wort "Freizeitausgleich" schon. Auch mit den Worten "verbindlicher Dienstplan", "Arbeit auf Abruf" "vergütungspflichtige Rufbereitschaft" und "Übertragung des wirtschaftlichen Arbeitgeberrisikos auf die AN" und je nach dem realen Inhalt der Zustimmung des BR würde ich als AN diesen evtl. teeren, federn, verkloppen und vom Hof jagen!

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PeterMüllerSack

06.10.2013 um 20:52 Uhr

EVU... Energie Versorger Eon / RWE / BnBw ect

Also nochmal der BR hat einer BV zugestimmt in der steht die Ausgleichtage sind Felx Tage, früher waren diese mit einer Zahl im Schichtplan hinterlegt. Ab 2014 können wir die wie Urlaub eintragen. mehr hat der BR nicht gemacht .

Das der AN nun auf die Idee kommt diese Tage so zu gestalten ist nicht Idee des BR. Der AN möchte also an so einem Tag auch sagen können ich brauche Dich da, deshalb Tel. erreichbar. Das mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen , Gesetzt sagt 4 Tage soweit ich weiß. er möchte aber für die Ständige Erreichbarkeit und das abrufen wenn es den nötig ist keine Bereitschaft zahlen!

Verdi hat mal eine Aktion gemacht ... meine Freizeit hört mir, dort wird gesagt er darf nicht mal in meiner Freizeit anrufen wenn keine Bereitschaft ausgemacht ist.

Und Arbeit auf Abruf ist Laut AN eben keine Bereitschaft weil es ja kein Urlaubstag ist sondern ein Freizeitausgleich für zu viel gearbeitet Std. Das Gesetzt macht auch da unterschiede.

Weiß jemand von Euch wie diese Tage rechtlich zu bewerten sind und ob das eine Bereitschaft ist wenn er 3 Tage vorher bescheid gibt?

Unter verbindlicher Dienstplan findest sicher auch Dinge wie alle 4 Wochen wird der Aktualisiert und der frei ( nicht Urlaub ) zu nehmen ist oder auch nicht.

Danke

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nicoline

06.10.2013 um 23:47 Uhr

in der steht die Ausgleichtage sind Felx Tage, Was genau bedeutet das? Jeder AN kann diese Tage in den Dienstplan eintragen, wann er will, ohne jede Regel, wieviel auf einmal gehen dürfen und wie lange am Stück gearbeitet wurde?? Gibt es einen TV?

Das der AN nun auf die Idee kommt diese Tage so zu gestalten ist nicht Idee des BR. Der AN möchte also an so einem Tag Du meinst sicher der AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer

Das mit einer Vorlaufzeit von 3 Tagen , Gesetzt sagt 4 Tage soweit ich weiß

Korrekt, § 12 Abs. 2 TzBfG: Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Wobei der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsaufnahme nicht mitzählen. Wer also am Samstag arbeiten soll, muss am Montag Bescheid bekommen. Hier kannst Du mal reinschauen: http://www.bmh-partner.com/fileadmin/user_upload/Dokumente/AuA_4-08_-_S._200.pdf

er möchte aber für die Ständige Erreichbarkeit und das abrufen wenn es den nötig ist keine Bereitschaft zahlen! Na ja, wenn wäre es Rufbereitschaft. Möchten kann man ja viel, zu so etwas gehören aber immer zwei, einer der nicht bezahlen will und einer, der das mit sich machen läßt.

  • meine Freizeit hört mir, dort wird gesagt er darf nicht mal in meiner Freizeit anrufen wenn keine Bereitschaft ausgemacht ist*

Es heißt, auch heute noch: "Mein Frei gehört mir".

Anrufen kann der AG Dich so oft er will, Du mußt in Deiner Freizeit nur nicht mit ihm sprechen und er kann Dir in Deiner Freizeit auch keine Anordnungen geben. Anders ist es eben, wenn Rufbereitschaft oder Arbeit auf Abruf vereinbart ist.

Freizeitausgleich In diesem Wort stecken zwei Wörter: Freizeit: Zeit zur freien Verfügung, ohne, dass man sich zur Arbeitsaufnahme bereit halten muss. Ausgleich: Zeit zurück, für die Du schon mal übergearbeitet hast oder überarbeiten wirst. Was an "Arbeit auf Abruf" paßt dazu?

Unter verbindlicher Dienstplan findest sicher auch Dinge wie alle 4 Wochen wird der Aktualisiert und der frei ( nicht Urlaub ) zu nehmen ist oder auch nicht. Ääääähm ja, nicht so ganz verständlich dieser Satz aber: verbindlicher Dienstplan bedeutet: ich weiß, möglichst rechtzeitig im Voraus, an welchem Tag und zu welcher Zeit ich arbeiten muss und wann nicht. Das ist dann bei Euch nicht mehr der Fall und die Frage ist ja, ob die einzelnen Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbart haben.

Hier ist zunächst der BR gefragt, das nicht zu dulden, und wenn der nicht in die Hufe kommt muss man individualrechtlich dagegen vorgehen. Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Arbeitsrechtsschutz wären ratsam.

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PeterMüllerSack

07.10.2013 um 09:57 Uhr

Danke Dir :-) ein paar gute Infos. Nochmal erläutert : die sogenannten Flex Tage sind ausnahmslos Tage die durch Arbeitszeitverkürzung / Arbeit an Son u Feiertagen und durch Arbeit in der Nachtschicht entstehen. Es sind je nachdem wie Weihnachten fält mal 30 oder 31 Tage. Alles Ausgleichtage kein Tarifurlaub.

Ich verstehe Deine Aussage so. 4 Tage im Voraus inkl der Tag wo ich arbeiten soll und den Tag wo ich angerufen bzw. Darüber informiert werde.

Ist das bei TU und Ausgleichstagen gleichermaßen geregelt ?

Wenn es dann keine 5 Tage sind ist es dann automatisch Bereitschaft? Oder muss Bereitschaft speziell vereinbart werden. Selbstredend wenn Bereitschaft muss diese auch bezahlt werden !?

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