Frage zu Paragraph 3 Arbeitszeizgesetz
Hallo zusammen, bin ganz neu hier. Frage zu Paragraph 3 Arbeitszeizgesetz. Zählt in dem Zeitraum der Ausgleichszeit der in dieser Zeit genommene Urlaub dazu? Bsp. Arbeite seit ca. 3 Monaten 10 Stunden. Hab danach 2 Wochen Urlaub. Sind also 80 Stunden. Werden diese 80 Stunden innerhalb des Zeitraums als Ausgleichszeit angerechnet? Nach dem Urlaub arbeite ich wieder 3 Monate 10 Stunden. Kann der Arbeitgeber das anordnen?
Bin am Ende. Kollegen ebenfals. Ist echt keine Ausnahme sondern Regelfall, und das seit 5 Jahren. Sind 170 Mann, kein Betriebsrat vorhanden. Kann ich einen gründen?
Community-Antworten (5)
25.09.2015 um 12:38 Uhr
Klar könnt ihr einen gründen,soweit ich das weiss müsst ihr eine Versammlung einberufen,dort wird dann ein Wahlvorstand gewählt.Und dieser Wahlvorstand leitet dann alles ein und kümmert sich um die Wahl.mein Vorschlag ist das ihr einen Wahlvorstand wählt und dieser wird dann zu einem Seminar "Betriebsrats Wahlen" geschickt.
25.09.2015 um 15:39 Uhr
Wo kein Kläger, da kein Richter. In Betrieben ohne BR geht vieles.
Darum ist es nicht verkehrt, wenn Ihr jetzt sagt, dass Ihr einen BR wählen wollt. Der hat bei der Verteilung der Arbeitszeit und bei Urlaubsgrundsätzen Mitbestimmungsrechte.
Das Wahlverfahren muss natürlich eingehalten werden. Dabei ist es sicherlich ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen; z.B. von der Gewerkschaft.
Und natürlich - Ihr braucht auch genügend Kandidaten.
25.09.2015 um 15:40 Uhr
Bürgermeister, bzgl. Beantwortung der Frage zu § 3 ArbZG hat Deine Antwort nicht wirklich weiter geholfen.
Thanksalot Gesetzliche Wochenfeiertage, Urlaubstage, Tage sonstiger Arbeitsbefreiung, Krankheitstage sind mit der Regelarbeitszeit von 8 Std. zu berücksichtigen, können also die an anderen Tagen über acht Sunden geleistete Mehrarbeit nicht ausgleichen. So zu lesen in "Arbeitszeitgesetz" Basiskommentar Buschmann / Ulber zu § 3 ArbZG RN 7
25.09.2015 um 19:19 Uhr
Krankheitstage ?
ich glaube da gibt es urteile , die sagen , das wenn man zum dienst eingeteilt wird , man auch die stunden bezahlt bekommt ( zuschläge )
deswegen würde ich die krankentage ausschliessen ;-)
25.09.2015 um 20:41 Uhr
unwissender, Was hat die Bezahlung eines Krankheitstages mit Paragraph 3 ArbZG zu tun? Kannst du mir das mal erklären?
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