Hallo zusammen, bin ganz neu hier.
Frage zu Paragraph 3 Arbeitszeizgesetz.
Zählt in dem Zeitraum der Ausgleichszeit der in dieser Zeit genommene Urlaub dazu?
Bsp. Arbeite seit ca. 3 Monaten 10 Stunden. Hab danach 2 Wochen Urlaub. Sind also 80 Stunden.
Werden diese 80 Stunden innerhalb des Zeitraums als Ausgleichszeit angerechnet? Nach dem Urlaub arbeite
ich wieder 3 Monate 10 Stunden. Kann der Arbeitgeber das anordnen?

Bin am Ende. Kollegen ebenfals. Ist echt keine Ausnahme sondern Regelfall, und das seit 5 Jahren.
Sind 170 Mann, kein Betriebsrat vorhanden. Kann ich einen gründen?