Erstellt am 06.01.2010 um 22:57 Uhr von paula
Notartermine sind verschiebbar und daher kann man sie auch außerhalb der Arbeit legen... daher kein Fall von § 616 BGB
Erstellt am 06.01.2010 um 23:02 Uhr von DonJohnson
@paula
Geile Glaskugel - ich dachte es wäre § 616 ArbZG gemeint - der wäre nämlich ziemlich passend - oder irre ich mich jetzt?
Erstellt am 06.01.2010 um 23:07 Uhr von Laffo
DJ
?? 616 Paragraphen im ArbZG?
...aber auf § 616 BGB verweisen, warum nicht..
ob das dann allerdings rechtens ist, bleibt dahingestellt.
Erstellt am 06.01.2010 um 23:08 Uhr von Immie
...Notartermine sind verschiebbar und daher kann man sie auch außerhalb der Arbeit legen... daher kein Fall von § 616 BGB...
Also ich verschiebe meine Notarzttermine auch immer. Die kommen wenn man anruft...auch mehrfach.
Erstellt am 06.01.2010 um 23:09 Uhr von paula
DJ
lass uns zusammen pömpeln und dann zählen üben ;-)
Erstellt am 06.01.2010 um 23:13 Uhr von DonJohnson
paula
Nee, mit dir darf ich ja nicht pömpeln - lies den anderen Fred ;-)))
Und zählen kann ich:
1, 5, 19, 2, 85, 1586, 7....
Gut gell?
Erstellt am 06.01.2010 um 23:16 Uhr von DonJohnson
Immie
Was schreibst du da - bist du behämmert? dann mußte die Praxisgebühr doch im ungünstigsten Fall selber bezahlen!!! Wenn der Notazt kommt oder so du ihn weg schickst und dann ist das drittel jahr um - nun, das geht doch gar nciht...
Ich finde, wer einen Notarzttermin absichtlich verschiebt, sollte krankheitsbedingt gekündigt werden - nee, besser sollte der BR den als unerwünschte Person oder so entlassen - das find ich gut...
Erstellt am 07.01.2010 um 09:10 Uhr von pimpernel
Danke schön! Hat sich aber erledigt, die betreffende Person hat frei bekommen;-)