W.A.F. LogoSeminare

Wie hoch ist die augenblickliche Höhe der Bezugsgröße nach Paragraph 18 des Vierten Buches SGB?

T
ThmVog
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wer kennt die augenblickliche Höhe der Bezugsgröße nach Paragraph 18 des Vierten Buches SGB?

Nach dem BetrVg sind Leitende Angestellte auch die , die ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhalten, das das Dreifache der Bezugsgröße nach Paragraph 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreiten.

Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung MfG Thomas

3.68103

Community-Antworten (3)

M
merlin

28.02.2006 um 10:48 Uhr

Ich hab mir mal 121.000 pro Jahr notiert, ist aber schon ein bißchen her

F
Fayence

28.02.2006 um 10:53 Uhr

"...das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2005: 28.980 Euro/Jahr in den alten Bundesländern, 24.360 Euro/Jahr in den neuen Bundesländern) überschreitet (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 BetrVG)."

Entnommen dem Link "Abgrenzung ltd. Angestellte - AN" http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

B
Bernd

28.02.2006 um 11:01 Uhr

"Nach dem BetrVg sind Leitende Angestellte auch die , die ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhalten, das das Dreifache der Bezugsgröße nach Paragraph 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreiten."

Das ist eine falsche Interpretation!

Nur wenn nach den ganzen vorherigen Überprüfungen, also zuallererst einmal § 5 (3), FALLS DANN NOCH ZWEIFEL BESTEHEN nach § 5 (4) Absatz 1 bis 3 UND NUR WENN DANN NOCH TATSÄCHLICH ZWEIFEL BESTEHEN dann tritt die Überprüfung nach § 5 (4) Absatz 4 in Kraft.

Die meisten mit diesem ehalt werden vermutlich schon bei § 5 (3) herausfallen.

Ihre Antwort