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Verhandlung mit AN wg Urlaubssperre?

J
Jackpot
Dez 2018 bearbeitet

Der AG hat eine 65 Tage Urlaubssperre in einem Bereich verhängt. Es findet eine Veranstaltung statt, dafür brauct man alle MA. Der AG hatte zuerst nicht BR eingebunden. Der BR müsste selbst aktiv werden. Darauf hin ist ein BR-Mitglied, der auch in diesem Bereich arbeitet, zu jedem Mitarbeiter im Bereich gegangen und hat eindringlich um Mitarbeit gedrängt. Darauf hin hat der BR die Urlaubssperre so wie es vom AG vorgesehen war zugestimmt.

Das habe ich als Ersatzmitglied herausgefunden.

Ist es unsere Aufgabe mit den ca 20 AN diese Urlaubssperre zu verkaufen? Wenn nicht wie verhandelt man es?

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Community-Antworten (5)

G
ganther

29.11.2018 um 20:58 Uhr

Nein ist es nicht. Aber wenn der BR trotzdem schon zustimmt dann ist der Drops doch schon gelutscht

B
BRHamburg

30.11.2018 um 05:16 Uhr

Das der Arbeitgeber zu erst die Zustimmung des Gremiums hätte haben müssen bevor er die Massnahme umsetzt dürfte unstrittig sein. Aber ich finde das Verhalten des BR Mitgliedes wie auch des Gremiums hier völlig in Ordnung.. Es macht durchaus. Sinn den Kollegen zu erklären warum man hier einer Urlaubssperre zustimmen wird. Und nur durch solche Gespräche erfährt man ob man vielleicht den einen oder anderen Mitarbeiter ausnehmen muss ( z.B Kinderbetreuung)

K
kratzbürste

30.11.2018 um 08:57 Uhr

Offenbar hat der BR den § 80 Abs 1 Nr 2b BetrVG nicht auf dem Schirm und hat wohl den geistigen Inhalt des BUrlG nicht so recht verstanden.

J
Jackpot

30.11.2018 um 10:49 Uhr

@BRHamburg danke für die Antwort. Wir haben von der Gewerkschaft gelernt, wir sollen vorsichtig sein, was wir in der Arbeitszeit machen.

Ist es bei so eine Verhandlung mit dem AG normal, dass man für die Urlaubssperre "was" dafür bekommt? Oder reicht es dann aus, dass der AG den BR zu den ANs hinschickt und das Konzept verkauft (weil der BR gut angesehen ist), danach nickt der BR ab,.

Dann sehe ich die Rolle des BRs hier nicht: als Vermittler? Die Urlaubssperre und Konditionen hat sich vor der Verhandlung mit AG und danach nicht geändert. Es ist genau das was der AG wollte. Dann hätte er auch selber mit den ANs sprechen können.:

B
BRHamburg

30.11.2018 um 11:07 Uhr

@ Jackpot Da hast du mich etwas falsch verstanden. Der normale Ablauf sollte sein: Der AG informiert den BR mit allen dazugehörigen Punkten. Der BR prüft ob ihn diese Begründung grundsätzlich reicht. Wenn das nicht der Fall ist fordert er weitere Informationen. Wenn der BR die Info reicht spricht er mit den Mitarbeitern um die Meinung aber eben auch Härtefälle fest zustellen. Dann fordert der BR den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf und muss schauen ob man einen Kompromiss zwischen den Interessen hin bekommt. Eine Urlaubssperre sollte immer die Ausnahme sein.

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