Zwangsurlaub
Unsere Chef will, dass alle Arbeitnehmer in einem Teil des Betriebs (Redaktion) am 2. Oktober Urlaub nehmen, weil am 3. Oktober keine Zeitung erscheint. Darf er das? Ohne Zustimmung des Betriebsrats? Wie ist es mit der Anordnung, Überstunden abzufeiern?
Community-Antworten (3)
23.09.2015 um 15:14 Uhr
Er kann das nur mit Zustimmung des Betriebsrats machen! Siehe Ordnung des Betriebs § 87 http://www.br-wiki.de/Mitbestimmung_des_Betriebsrats_nach_%C2%A7_87_Abs._1_Nr._1_bis_12_BetrVG#Nr._5_Aufstellung_allgemeiner_Urlaubsgrunds.C3.A4tze_und_des_Urlaubsplans
23.09.2015 um 16:11 Uhr
Mitbestimmung ja - aber aus meiner Sicht § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Urlaubsgrundsätze
23.09.2015 um 16:49 Uhr
Ich denke,daß hier in erster Linie eine "vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit" vorliegt,für die §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG einschlägig ist.Und selbst wenn es Nr.5 ist,mitbestimmungspflichtig ist es auf jeden Fall
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