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Zwangsurlaub

T
tantefrieda
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Chef will, dass alle Arbeitnehmer in einem Teil des Betriebs (Redaktion) am 2. Oktober Urlaub nehmen, weil am 3. Oktober keine Zeitung erscheint. Darf er das? Ohne Zustimmung des Betriebsrats? Wie ist es mit der Anordnung, Überstunden abzufeiern?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

23.09.2015 um 15:14 Uhr

G
gironimo

23.09.2015 um 16:11 Uhr

Mitbestimmung ja - aber aus meiner Sicht § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG Urlaubsgrundsätze

C
Challenger

23.09.2015 um 16:49 Uhr

Ich denke,daß hier in erster Linie eine "vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit" vorliegt,für die §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG einschlägig ist.Und selbst wenn es Nr.5 ist,mitbestimmungspflichtig ist es auf jeden Fall

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