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Richtige Vergütung durchsetzen

E
Eberhardi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgendes Thema: Arbeitgeber legt §99er-Maßnahme vor (Einstellung). Laut Stellenausschreibung ist Vergütung 2 zu zahlen, der Arbeitgeber bietet aber zunächst nur Vergütung 1 (niedriger) an, weil der Bewerber noch nicht alle Voraussetzungen für den Job mitbringt. Wir (BR) sehen das anders und haben haben der Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung wiedersprochen, so wie es der Fitting-Kommentar ausdrücklich empfiehlt. Nun will der Arbeitgeber zu seinen Bedingungen einstellen (Vergütung 1). Wie geht´s nun weiter? Welche Möglichkeit haben wir nun die tarifvertraglich korrekte Eingruppierung durchzusetzen? Danke für Eure Hilfe!

1.29703

Community-Antworten (3)

P
Pickel

23.09.2015 um 11:06 Uhr

Ist der AN denn überhaupt Gewerkschaftsmitglied?

G
gironimo

23.09.2015 um 11:18 Uhr

Ihr könnt den AG nur dazu zwingen, das Verfahren zur fehlenden Zustimmung durchzuführen (siehe §§ 99 Abs. 4 und 101 BetrVG).

Vielleicht nervt ihn das und die damit verbundenen Kosten schon, so dass der AG auf Euch zugeht.

Wirklich durchsetzen könnt Ihr die richtige Eingruppierung nicht (individueller Rechtsanspruch des AN).

Oder er verzichtet auf die Einstellung .....

C
Challenger

23.09.2015 um 13:05 Uhr

Ergänzend zu gironomo ist auf folgendes hinzuweisen: Die Eingruppierung ist durch Euere Zustimmungsverweigerung zunächst schwebend unwirksam.Der AG muß in diesem Fall ein Zustimmungsersetzungsverfahren bei Arbeits- gericht einleiten.Tut er dies nicht,dann solltet Ihr in jedem Fall das Verfahren nach §101 BetrVG beim Arbeitsgericht durchziehen.

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