Vergütungsanspruch bei Fortbildungen
Hallo zusammen, bei uns im Betrieb werden neue Mitarbeiter (je nach Abteilung) ziemlich bald nach der Einstellung zu betriebsinternen Fortbildungen geschickt. Es handelt sich fast ausschließlich um TZ-Mitarbeiter. Die Inhalte mancher FoBis sind gesetzlich vorgeschrieben, bei denen werden Schulungszeiten inkl. Fahrtzeiten voll vergütet. Weitere FoBis betreffen die in unserem Betrieb geregelten Arbeitsabläufe und -standards. Hier steht die GF auf dem Standpukt, dass zwar alle betroffenen Mitarbeiter die Schulungen besuchen sollen, die Teilnahme aber freiwillig ist. Ergo: Keine Übernahme der Fahrtkosten, und Vergütung nur bis max. zur vereinbarten durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit. Die GF erwarte von ihren Mitarbeitern Engagement, werde sich merken, wer diese Schulungen nicht besucht und ihre Schlüsse daraus ziehen...
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass die Teilnahme an diesen Schulungen so etwas wie ein Arbeitsmittel darstellt und der AG die Kosten voll übernehmen müsste, konnten uns damit bisher aber nicht durchsetzen. Wir können andererseits unseren neuen Kollegen in der Probezeit ja kaum raten, die Schulungen nicht zu besuchen. Fällt Euch ein gangbarer Weg ein, wie wir eine fairere Regelung der Vergütung durchsetzen können?
Community-Antworten (7)
09.07.2015 um 13:30 Uhr
Der BR ist doch beim Thema Schulung in der Mitbestimmung (siehe §§ 97,98 BetrVG; z.B. "Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.") Diese Mitbestimmung könnt Ihr doch voll ausschöpfen und vom AG eine BV verlangen.
Die solltet Ihr aber gut vorbereiten - vielleicht zieht Ihr einen Sachverständigen hinzu.
Die GF erwarte von ihren Mitarbeitern Engagement, werde sich merken, wer diese Schulungen nicht besucht und ihre Schlüsse daraus ziehen...<
Da würde ich der GF entgegenhalten, dass Beurteilungsgrundsätze ebenfalls mitbestimmungspflichtig sind (§ 94 BetrVG)
09.07.2015 um 14:42 Uhr
Danke, gironimo,
die BV können wir versuchen. (Vielleicht in 2018, wir haben da noch so ca. 6 dringendere BVs in der Pipeline...) Ich fürchte allerdings, wir würden den o.g. Punkt nicht mal in der Einigungsstelle durchkriegen: Schließlich ist der AG so nett und bietet Schulungen an, zu denen sich der AN freiwillig anmeldet. Das mit den Beurteilungsgrundsätzen ist eine nette Idee ;-) läuft bei den Kollegen aber ins Leere: Dann werden sie eben nicht entfristet.
09.07.2015 um 18:53 Uhr
mal zum Thema... Wenn die Fortbildungen gesetzlich vorgeschrieben sind, dann hat der AG selbstverständlich die Kosten zu tragen... ich verstehe da die grundsätzliche Frage nicht.
Da ich diese Rechtsauffassung besitze, denke auch ich, dass es in der Einigungsstelle schwer wird dieses Recht durchzubekommen, weil... der Einigungsstellenvorsinder entscheidet (sollte er einen Spruch machen können) lediglich über dinge, die der Mitbestimmung unterliegen - da dieses hier aber meiner Meinung nach ein Recht nach Gesetz ist, wird der nicht sprechen - diesbezüglich... Aber, ihr könnt den Spruch dennoch gerichtlich in Frag stellen oder noch besser bei nächster Situation gerichtlich überprüfen lassen...
Und mal ehrlich - was denkst du ist euer AG bereit zu bezahlen...? für diesen Wegeaufwand...?
Außerdem werden doch wohl auch für Teilzeitler Seminare / Fortbildungen wie bei einem Vollzeitler gewertet, oder?
Ergo bietet sich hier durchaus eine BV Dienstreisen an... und da ist doch dann einiges möglich...
09.07.2015 um 19:05 Uhr
Ich denke auch dass man hier eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die innerbetriebliche Fortbildung machen.
Dabei würde ich die unfreiwilligen und die freiwilligen Schulungen definieren und vereinbaren dass die freiwilligen Schulungen erst nach der Probezeit besucht werden können, ist doch sonst rausgeschmissenes Geld für den AG...
09.07.2015 um 19:10 Uhr
Ja genau... bei uns war das mal so, das Fortbildungen grundsätzlich nur mit 8 std vergütet wurden... also bevor wir uns diesem Thema angenommen haben... Reisezeit usw - sollte sich dann mal der AN ans Bein binden - "immerhin hat er ja was persönlich davon..."
Na, als wir dann vor gefühlten 100 Jahren ins Amt berufen wurden, haben wir das als... lass mich lügen - 5. BV angefasst - meine ich - kann auch die 10. gewesen sein, da wir uns mitunter aufgeteilt haben und mehrere BV´en parallel verhandelt haben...
dauerte aber nciht lange, da stand sie... und nun ist hoffentlich alles gut... keine Beschwerden - seit 8 Jahren in Gebrauch - immer mal wieder überprüft von uns und als gut empfunden - (von AN bestätigt)
09.07.2015 um 19:31 Uhr
@ all Danke für Eure Antworten!
09.07.2015 um 23:26 Uhr
@AlterMann Als erstes würde ich mir Gedanken drum machen wie der AG hier reagiert hat:
---Die GF erwarte von ihren Mitarbeitern Engagement, werde sich merken, wer diese Schulungen nicht besucht und ihre Schlüsse daraus ziehen...----
Hier würde ich den AG binnen einer Wochenfrist schriftlich auffordern diese Aussage dem BR doch auch schriftlich mit zu teilen.. Jeder Anwalt sollte dann wissen was er damit zu tun hat.
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