Urlaubskürzung Elternzeit
Wir haben einen Kollegen, der an uns herangetreten ist, bei dem für genommene Elternzeit (26.09. - 25.10.2014) 2 Tage Urlaub abgezogen wurden und für die Zeit vom 26.08. - 25.09.2015 nochmals 1 Tag. Lt. BAG Urteil vom 17.05.2011 (Az. 9 AZR 197/10) ist dies nicht rechtens, da die Kürzung nur für einen vollen Kalendermonat vorgenommen werden darf. Bei ihm ist es aber jeweils ein Teil in dem einen Monat und ein Teil im nächsten Monat.
Nun wollen wir an unsere Geschäftsführung herantreten gibt es evtl. Vorlagen für ein solches Schreiben? Wir denken, dass es sicherlich noch andere Kollegen gibt, die dies betrifft. Können wir von der Geschäftsführung verlangen, dass der uns eine Liste übergibt, welche Kollegen es betrifft? Und können wir ggf. eine Sammelabstellung des Problems fordern? Oder muss jeder der betreffenden Kollegen einzeln verhandelt werden?
Community-Antworten (1)
22.09.2015 um 16:15 Uhr
Können wir von der Geschäftsführung verlangen, dass der uns eine Liste übergibt, welche Kollegen es betrifft?<
Das könnt Ihr allemal (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
Ansonsten siehe auch § 17 BEEG. Du kannst unter Berufung auf § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den AG auffordern die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die einzelnen Ansprüche sind dann aber individualrechtlicher Natur.
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