Vertragsänderung nach Elternzeit - muss der Arbeitsvertrag danach wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit?
Hallo Forum Kann mir jemand weiter helfen? Eine Kollegin war in Elternzeit sie hatte einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Sie hat vor Abauf der Elternzeit als Aushilfe wieder bei uns angefangen zu arbeiten, mit Vertrag befristet als Aushilfe.Nun meine Frage, sie will mit Ablauf der Elternzeit mit reduzierten Stunden wieder anfangen zu arbeiten als Halbtagskraft, muss dieser Vertrag dann wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit oder hat sich der erste unbefristete Vertrag aufgehoben durch Abschluss des befristeten Aushilfsvertrags. Kann dieser neue Vertrag wieder befristet werden. Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Gruß Biggy
Community-Antworten (1)
12.10.2005 um 13:07 Uhr
Um besserwissenden Äußerungen anderer zuvorzukommen: Ich kenne natürlich nicht die vertraglichen Inhalte der Kollegin - aber:
Normaler Weise ist es so, dass der unbefristete Arbeitsvertrag der vor der Elternzeit bestand weiterhin besteht und gilt. Der Aushilfsvertrag galt/gilt nur während der Aushilfstätigkeit in der Elternzeit.
Will die Kollegin jetzt Teilzeit arbeiten, muss sie sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz berufen und die Reduzierung der Stundenzahl verlangen. Hierzu muß sie die Fristen beachten. (siehe § 8 TzBfG)
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