Vertragsänderung nach Elternzeit - muss der Arbeitsvertrag danach wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit?
Hallo Forum Kann mir jemand weiter helfen? Eine Kollegin war in Elternzeit sie hatte einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Sie hat vor Abauf der Elternzeit als Aushilfe wieder bei uns angefangen zu arbeiten, mit Vertrag befristet als Aushilfe.Nun meine Frage, sie will mit Ablauf der Elternzeit mit reduzierten Stunden wieder anfangen zu arbeiten als Halbtagskraft, muss dieser Vertrag dann wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit oder hat sich der erste unbefristete Vertrag aufgehoben durch Abschluss des befristeten Aushilfsvertrags. Kann dieser neue Vertrag wieder befristet werden. Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Gruß Biggy
Community-Antworten (1)
12.10.2005 um 13:07 Uhr
Um besserwissenden Äußerungen anderer zuvorzukommen: Ich kenne natürlich nicht die vertraglichen Inhalte der Kollegin - aber:
Normaler Weise ist es so, dass der unbefristete Arbeitsvertrag der vor der Elternzeit bestand weiterhin besteht und gilt. Der Aushilfsvertrag galt/gilt nur während der Aushilfstätigkeit in der Elternzeit.
Will die Kollegin jetzt Teilzeit arbeiten, muss sie sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz berufen und die Reduzierung der Stundenzahl verlangen. Hierzu muß sie die Fristen beachten. (siehe § 8 TzBfG)
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Mitbestimmungsrecht Vertragsänderung Arbeitszeit?
ÄlterHallo, eine Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befand, beantragte erneut Elternzeit. In der neuen Elternzeit soll Teilzeit gearbeitet werden. Arbeitszeitverteilung: ganze tage Der ARbeitgeber ha
Vertragsänderung ohne BR informiert
ÄlterHallo zusammen, wir haben einen Mitarbeiter der in 2 Standorten laut Arbeitsvertrag zuständig ist. In beiden Betrieben sind auch jeweils Betriebsräte vorhanden. Nun hat der AG wie wir erfahren habe