Herabgruppierung nach Sonderurlaub wegen geänderter Tätigkeiten im TVöD
Mitarbeiterin kommt nach 20 Jahren aus dem Sonderurlaub zurück. Vor dem Sonderurlaub war sie in EG 8 TVöD eingruppiert, hatte eine leitende Position im Hauswirtschaftsbereich. Diese Stelle gibt es nicht mehr. Waren damals mehrere kleine Betriebe, sind vor 17 Jahren zu einem neuen Betrieb an einem Standort entstanden, solche Tätigkeiten gibt es so nicht mehr. MA arbeitet jetzt auf Geringfügigkeit, allerdings in einem Bereich, der 3 EG tiefer eingruppiert ist. Jetzt will der AG sie herabgruppieren. Ich denke aber, der AG müsste ihr eine vergleichbare Stelle anbieten. Muss er dies tun oder kann er sich rausreden und es gibt diese Stelle so nicht und er muss sie auch nicht schaffen?
Community-Antworten (14)
21.09.2015 um 21:49 Uhr
Was meinst du mit "geht auf Geringfügigkeit"? Dass sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht?
Das wird in den allermeisten Fällen sich nicht mit einer leitenden Position vereinbaren lassen. Wenn der geringe Stundenumfang Wunsch der an war, wird er sie auch entsprechend anders einsetzen können - zu den dann geltenden tariflichen Richtlinien.
Ich finde aber deine Herangehensweise sehr problematisch. Wenn jemand nach 20 Jahren zurückkommt, ist es nun wirklich nachvollziehbar, dass der AG nicht mehr mit ihr geplant hat und auf die schnelle keine Stelle frei ist, die den Anforderungen entspricht. Das hat dann nun wirklich gar nichts mit "sich rausreden" zu tun
22.09.2015 um 09:39 Uhr
" 20 Jahre Sonderurlaub" ?????
22.09.2015 um 09:58 Uhr
Zu dieser Frage müsste man mehr Hintergrundinformationen haben.
Wenn sie noch den bisherigen Arbeitsvertrag hat - hat sie ihn. Wenn die Stundenzahl geändert wird, bleibt ja noch die Tätigkeit und im Grunde auch die Eingruppierung.
War sie wirklich so lange weg?
22.09.2015 um 10:26 Uhr
Hey Ich meine, dass der AG damit nur mit einer Änderungskündigung durchkommen sollte. Wenn ich BR wäre, würde ich widersprechen und abwarten, was passiert.
Mal unter uns: 20 Jahre Sonderurlaub, jetzt GfB...wie lange hat die Kollegin denn noch? Und: Kann man das nicht mal unter Bestandschutz ablegen? Muss man da noch Veränderungen einleiten nach der Zeit? Was spart der AG? Hundert Euro im Monat?
22.09.2015 um 10:28 Uhr
Der AG hat die Beschäftigte vertragsgemäß zu beschäftigen. Wenn ihm das nicht mehr möglich ist, muss eine Änderungkündigung ausgesprochen werden, sofern kein Einvernehmen mit der Beschäftigten herzustellen ist. Einfach herabgruppieren geht erstmal nicht.
Du schreibst: Diese Stelle gibt es nicht mehr. solche Tätigkeiten gibt es so nicht mehr.
und fragst dann: *oder kann er sich rausreden und es gibt diese Stelle so nicht und er muss sie auch nicht schaffen? * Findest Du das nicht selbst ziemlich widersprüchlich? Wenn es diese Stelle und auch eine vergleichbare im Betrieb nicht mehr gibt, ist der AG nicht verpflichtet, eine solche zu schaffen.
22.09.2015 um 13:39 Uhr
Ich denke kaum, dass man 20 Jahre Sonderurlaub nur per Handschlag vereinbart, Insofern sollte es doch eine Dolumentation dessen geben, was im letzten Jahrtausend genau vereinbart wurde, wie sich das Arbeitsverhältnis nach Ende des Sonderurlaubs gestaltet.
Sorry, mir juckt es aber ganz fürchterlich in den Fingern: Hat die Kollegein ihre Strafe komplett abgesessen, oder wurde sie vorzeitig entlassen?
22.09.2015 um 13:43 Uhr
5 Kinder, kranker Ehemann und null Unterstützung seitens der Familie! 20 Jahre wäre Mord...
22.09.2015 um 13:49 Uhr
Das läuft so, dass der Beschäftigte den Sonderurlaub beantragt und der AG diesen bewilligt, ggf. auch mehrmals hintereinander. Wenn es gut läuft, bekommt der Sonderurlauber ein Merkblatt, was alles zu beachten ist. Vorausschauende Dokumentation dessen, was nach Rückkehr geschieht, passiert in der Regel nicht.
22.09.2015 um 13:53 Uhr
Ok, ich habe nicht darauf geachtet, dass es sich hierbei um öD handelt. Da ticken die Uhren wohl komplett anders.
Letztendlich wird aber der Arbeitsvertrag nach Beendigung des Sonderurlaubs aber von beiden Seiten zu erfüllen sein. Wenn die ANin ihre Arbeistezeit so drastisch reduzieren will, dann darf auch der Arbeitgeber seine Begehrlichkeiten anmleden. Dann heißt es entweder zu alten Konditionnen arbeiten oder zu komplett neuen.
22.09.2015 um 14:00 Uhr
Die Reduzierung der Arbeitszeit beinhaltet ja nicht zwangsläufig eine Änderung des restlichen Arbeitsvertrages. Anmelden kann der AG seine Begehrlichkeiten immer, durchsetzen kann er die Herabgruppierung auch dann nur mit einer Änderungskündigung, jedenfalls nach meiner Auffassung. Wenn Du im AV stehen hast, "Sie sind beschäftigt als Hauswirtschaftsleitung" ändert sich daran durch die AZ Reduzierung doch erstmal grundsätzlich gar nichts. Wenn der AG sie aber, egal ob voll oder reduziert, als solches nicht mehr beschäftigen kann, muss er (änderungs)kündigen!
22.09.2015 um 14:08 Uhr
Die Reduzierung der Arbeitszeit bedarf einer VEREINBARUNG, Wenn der Arbeitgeber seinerseits in die Vereinbarung hineinschreibt, dass sich Aufgabe und Eingruppierung damit ändern, bedarf es keiner Änderungskündigung.
Und wenn der Sonderurlaub ausläuft und nicht mehr verlängert wird und der Arbeitnehmer sagt "Ich will nur noch geringfügig beschäftigt werden, aber auf meiner vertraglichen Stelle." und der Arbeitgeber antwortet "Auf der vertraglichen Stelle nur bei vertraglicher Arbeitszeit!", dann braucht der ARBEITGEBER vielleicht gar nicht mehr kündigen.
22.09.2015 um 16:11 Uhr
Wenn Du meinst!
23.09.2015 um 18:25 Uhr
Nach Info der Kollegin hat sie wegen Kindererziehung (2 Kinder), kranker pflegebedürftiger Schwiegermutter den Sonderurlaub immer wieder erhalten. Vereinbarung gab es dazu nicht. Die Personalabteilung hat ihr vor 2 Jahren einen neuen AV geschickt, mit reduzierter Wochenarbeitszeit aber gleichbleibender Eingruppierung in die EG 8. Im August wurde mit ihr vereinbart, sie kommt zurück, kann sich 3 Stellen aussuchen. In der jetzigen Stelle verrichtet sie Hilfsarbeiten (Kopieren, Faxen) mit 5 Std. /wöchentlich. Jetzt kam die Personalabteilung drauf, dass diese Tätigkeit aber nur mit EG 3 bewertet ist, will sie rückgruppieren. Den neuen AV hat sie nicht unterschrieben und will sie nicht unterschreiben. Ich wollte ja eigentlich nur wissen, ob der AG ihr eine vergleichbare Stelle, der EG entsprechende, bieten müsste. Die MA will nur auf 450,-€ Basis hier weiter arbeiten!
23.09.2015 um 19:49 Uhr
Gibt es denn überhaupt Tätigkeiten in dieser Eingruppierung die auf 450 Euro Basis verrichtet werden können?
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