Wann kann man von einer Verweigerung des AG ausgehen?

Ein Mitarbeiter benötigt eine Bescheinigung vom AG um bei einem neuen AG (beides Teilzeit) richtig eingruppiert zu werden. (Anlehnung an TVöD) Ohne Bescheinigung Endstufe 3, mit Endstufe 6, ca. 1400 Brutto Unterschied.
Der AG weiß, dass die Bescheinigung für den neuen AG erbeten wurde, dennoch seit einer Woche keine Reaktion.

Welche "Zwangsmaßnahmen" hat der BR dies zu erzwingen?