Hallo,
vielleicht kann mir einer von euch helfen?
Lt. Gesetz darf der AG vom 1. Tag der Krankschreibung eine AU-Bescheinigung verlangen.
Ich habe das so verstanden, wenn ich am Montag krank werde, muß ich an diesem Tag zum Arzt und kann damit nicht bis Mittwoch warten. Bekomme dann die AU-Bescheinigung ab Montag.
Eine Kollegin von mir ist der Meinung, dass dem AG am ersten Tag der Krankschreibung die
Bescheinigung in Schriftform vorliegen muss.
Geht aber nicht, da der Postweg mindestens einen Tag dauert. Ich arbeite nicht am Wohnort.

LG Dr.House