Erstellt am 20.09.2015 um 09:39 Uhr von Hoppel
Google mal FTG HB (Gesetz über die Sonn- und Feiertage Hansestadt Bremen) und lies Dir die §§ 8-10 durch.
Hier ein Link: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=144273494393363849&xid=168739,1
Ein geändertes Bundesgesetz gibt es aber nicht!
Erstellt am 20.09.2015 um 12:00 Uhr von gironimo
Ich sehe da eher eine betriebspolitisch interessante Diskussion.
Ließt man den § 75 BetrVG - kann man schon fragen, ob es richtig ist, dass Menschen christlichen Glaubens freie Tage wegen religiöser Anlässe bekommen - und andere nicht !!
Ich kenne auch kein neues Gesetz. Vielleicht steht noch etwas im Manteltarif
Erstellt am 20.09.2015 um 22:47 Uhr von BloodyBeginner
Ganz ehrlich, wir leben in Deutschland, das ist ein christliches Land, deswegen auch christliche Feiertage - von denen auch Muslime profitieren, sei es durch zusätzliche freie Tage oder Feiertagszuschläge.
Erstellt am 21.09.2015 um 00:42 Uhr von Pjöööng
Und was trägt diese "Antwort" zur Frage bei?
Erstellt am 21.09.2015 um 09:08 Uhr von Barevi
Ich versuche mal, die Antwort des "Blutigen Anfängers" zu interpretieren: Viele freie Tage bzw. Feiertage in D beruhen auf der christlichen Glaubensvorstellung. Nun profitieren ja die muslimischen MA auch von diesen Freizeitregelungen - ansonsten müssten sie an diesen Tagen arbeiten und bekämen dafür an "ihren" Feiertagen ggf. frei.
Vielerorts wird sich das aber nicht realisieren lassen... Selbst Tarifverträge kennen z.B. "Heilig Abend", an dem eben außer in "systemrelevanten" Betrieben nicht gearbeitet wird.
Erstellt am 21.09.2015 um 16:21 Uhr von stehipp
Hallo Caroline,
wenn dein Kollege da ein neues Gesetz kennt, kann er es ja bestimmt beibringen. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Wie sollte das auch im täglichen Arbeitsumfeld funktionieren? Je nach Glaubensrichtung an anderen Tagen frei läßt sich in den meisten Betrieben wohl kaum vernünftig organisieren.
Erstellt am 21.09.2015 um 16:35 Uhr von Pjöööng
Die organisiatorischen Herausforderungen werden nicht so fürchterlich groß sein, denke ich. Wenn man es will, wird das sicherlich problemlos möglich sein.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein Freistellungsanspruch nicht automatisch einen Entlohnungsanspruch nach sich zieht.
Ach ja, auch nur so ganz nebenbei: Wenn man die Feiertagsgesetze anschaut, dann stellt man fest, dass es auch durchaus Feiertage gibt von denen nur sogenannte "Christen" profitieren.
Erstellt am 01.10.2015 um 12:32 Uhr von ickederdicke
Als Atheist nehm ich alles mit ;O)
Bei unseren Kindern in der Schule gab es für die moslemischen Feiertage für die betreffenden Schüler auch frei, was bei allen anderen (Die machen ja auch unsere Feiertage mit und bekommen was was wir nicht kriegen) nur für Unverständnis sorgte.
Da in D, wie die Vorredner schon sagten, die christlishcen Feiertage für alle gelten, sollten andersreligiöse ( ja es gibt auch noch andere als moslemschen Glaubens ) dann Urlaubstage ansetzen.