W.A.F. LogoSeminare

Krankentage

C
caroline
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen..wenn man in einer woche im plan mit 6 h statt 4 h std. täglich , (genehmigt), geplant wird und man wird krank, bekommt man dann , 20 wochenstd. oder die geplanten 30 std. vergütet?? ich erinnere mich, das es das gab..bei Üstd. sind die weg, das weiss ich . danke

1.68704

Community-Antworten (4)

B
brolle

19.09.2015 um 20:29 Uhr

Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das heißt wenn es schon einen konkreten Dienstplan gibt, muss so vergütet werden, als wenn man arbeiten gewesen wäre. In diesem Fall also 30 Std. Erst wenn es keinen konkreten Dienstplan mehr gibt, werden nur noch die Vertragsstunden bezahlt.

E
etugruber

20.09.2015 um 22:09 Uhr

Ja, ist auch bei uns so. Sobald du im Plan drin stehst, muss er bezahlt werden wenn du krank wirst.

C
caroline

24.09.2015 um 22:21 Uhr

tja , ich schon wieder, wollte dies jetzt direkt mit der personalabt. klären, die sagt, es ist eine interne entscheidung des arbeitgebers, das in solchen fällen generell die vertragsstunden berechnet bzw. verrechnet werden, dies wäre seit vorigem jahr so... geht das tatsächlich so einfach??? brolle wo steht das es das lohnausfallprinzip sein muss??

D
DummerHund

25.09.2015 um 01:46 Uhr

AG kann sich und seine Regelungen nicht über das Gesetz stellen. In solchen Fällen lasst es euch immer bis ins Detail schriftlich geben.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/entgelt-lohn-gehalt/in-diesen-faellen-bekommen-sie-ihr-geld-auch-ohne-gearbeitet-zu-haben/

Lese das grau hintelegte

Ihre Antwort