Erstellt am 05.09.2012 um 11:20 Uhr von Streikbrecher
Dem BR stehen nur statische Daten zu, also ohne Namensnennung. Ausnahme Info gem. § 84 (2) SGB IX.
Erstellt am 05.09.2012 um 12:12 Uhr von rkoch
@Hetti
Vielleicht meinst Du in dem Zusammenhang (§84 (2) SGB IX): Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10
Leitsätze
Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris SGB 9) die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen.
Ist ja ein "nicht so altes Urteil"...
Erstellt am 05.09.2012 um 12:29 Uhr von meckerziege
Ich kann mir auch denken, dass hier der BR meint, einen Zusammenhang zwischen häufiger Erkrankung der Kollegen und Arbeitsbelastung sehen will und deswegen die Aufstellung haben möchte?
Und zu BEM kann ich empfehlen, eine BV abzuschließen, die das drumherum regelt.
@ Hetti
warum wollt Ihr die Aufstellung?
Erstellt am 05.09.2012 um 12:51 Uhr von Hetti
Hallo Meckerziege,
leider kann ich mich über "Antwort bearbeiten" nicht anmelden.
Also, wir haben eine Umfrage gestartet, in der wir auch nach gesundheitlichen Problemen, die auf die Arbeit zurück zu führen sind gefragt haben. Auch haben wir nach psychischer Belastung/Stress/Burnout usw. gefragt und es kamen sehr viele Antworten mit der Antwort: Ich bin selbst betroffen. Daher interessieren wir uns für den Krankenstand in den letzten Monaten.
Erstellt am 05.09.2012 um 13:17 Uhr von Lotte
Hetti,
Antwort bearbeiten ist auch nur für den jeweiligen Antworter, wenn er noch etwas ändern möchte. Du hast es genau richtig gemacht. ;-)
Dann würde Euch aber doch eine Statistik reichen? Frage ist allerdings, wird das bei Euch überhaupt gemacht? Und wenn es eine namentliche EDV basierte Statistik geben soll, wäret Ihr ja in der Mitbestimmung, ob so etwas eingeführt würde. Würde ich mir gut überlegen, ob ich so etwas fordern will als BR.
Bekommt Ihr nicht die gearbeiteten Dienstpläne?
Erstellt am 05.09.2012 um 16:21 Uhr von gironimo
Ich gehe davon aus, dass jede Personalabteilung die Daten hat. Es gehört zur Personal (einsatz)planung, die Krankenstände zu kennen.
Allerdings gehe ich auch davon aus, dass Hetti eine statische Liste meint und keine namentliche Einzelaufstellung.
Ich sehe hier Ansprüche des BR aus dem § 80 Abs 2 BetrVG und § 92 BetrVG.