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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankentage

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, ich glaube mich zu erinnern, dass es ein noch nicht so altes Urteil gibt, in dem klar geregelt ist, dass der BR einen Anspruch auf eine Aufstellung über Krankentage der Mitarbeiter hat. Kann mir hier jemand weiter helfen? Danke und einen schönen Tag für alle.

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Community-Antworten (6)

S
Streikbrecher

05.09.2012 um 13:20 Uhr

Dem BR stehen nur statische Daten zu, also ohne Namensnennung. Ausnahme Info gem. § 84 (2) SGB IX.

R
rkoch

05.09.2012 um 14:12 Uhr

@Hetti

Vielleicht meinst Du in dem Zusammenhang (§84 (2) SGB IX): Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10

Leitsätze

Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris SGB 9) die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen.

Ist ja ein "nicht so altes Urteil"...

M
meckerziege

05.09.2012 um 14:29 Uhr

Ich kann mir auch denken, dass hier der BR meint, einen Zusammenhang zwischen häufiger Erkrankung der Kollegen und Arbeitsbelastung sehen will und deswegen die Aufstellung haben möchte?

Und zu BEM kann ich empfehlen, eine BV abzuschließen, die das drumherum regelt.

@ Hetti

warum wollt Ihr die Aufstellung?

H
Hetti

05.09.2012 um 14:51 Uhr

Hallo Meckerziege, leider kann ich mich über "Antwort bearbeiten" nicht anmelden. Also, wir haben eine Umfrage gestartet, in der wir auch nach gesundheitlichen Problemen, die auf die Arbeit zurück zu führen sind gefragt haben. Auch haben wir nach psychischer Belastung/Stress/Burnout usw. gefragt und es kamen sehr viele Antworten mit der Antwort: Ich bin selbst betroffen. Daher interessieren wir uns für den Krankenstand in den letzten Monaten.

L
Lotte

05.09.2012 um 15:17 Uhr

Hetti, Antwort bearbeiten ist auch nur für den jeweiligen Antworter, wenn er noch etwas ändern möchte. Du hast es genau richtig gemacht. ;-)

Dann würde Euch aber doch eine Statistik reichen? Frage ist allerdings, wird das bei Euch überhaupt gemacht? Und wenn es eine namentliche EDV basierte Statistik geben soll, wäret Ihr ja in der Mitbestimmung, ob so etwas eingeführt würde. Würde ich mir gut überlegen, ob ich so etwas fordern will als BR. Bekommt Ihr nicht die gearbeiteten Dienstpläne?

G
gironimo

05.09.2012 um 18:21 Uhr

Ich gehe davon aus, dass jede Personalabteilung die Daten hat. Es gehört zur Personal (einsatz)planung, die Krankenstände zu kennen.

Allerdings gehe ich auch davon aus, dass Hetti eine statische Liste meint und keine namentliche Einzelaufstellung.

Ich sehe hier Ansprüche des BR aus dem § 80 Abs 2 BetrVG und § 92 BetrVG.

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