Werktägliche Arbeitszeit beginnt mit beginn der Arbeit und endet nach 24 Stunden.
Mitarbeiter beginnt Montag 12 Uhr Dienstende 20 Uhr also endet sein Werktag am Folgetag um 12 Uhr da er sonst die werktägliche Höchstarbeitszeit überschreitet.
Er kann also frühstens um 12 Uhr am Folgetag wieder mit dem Dienst beginnen.

Richtig ??9