Erstellt am 17.09.2015 um 19:14 Uhr von gironimo
Ich denke kaum, dass man das so sehen kann.
von 12 - 20 Uhr sind an diesem Tag (Mo) 8 Std. abzüglich Pausen.
Der Dienstag beginnt nach 11 Std. Ruhezeit - also frühestens um 7 Uhr morgens
(mal abgesehen von den vielen Ausnahmen im ArbZG)
Erstellt am 17.09.2015 um 19:36 Uhr von HansDete
Die Werktägliche Arbeitszeit beginnt 12 Uhr endet am Folgetag um 12 da er die 10 Stunden nicht überschreiten darf doch frühestens um 10 Uhr des Folgetags . ?
Wenn er schon um 7 beginnt ist er bei 12 Stunden Werktäglich was nicht erlaubt währe .
Erstellt am 17.09.2015 um 19:54 Uhr von gironimo
Er Arbeitet 24 Std? Feuerwehr oder ähnliches?
Was meinst Du denn mit Montag Ende 20 Uhr? was ist zwischen 20 Uhr und dem von Dir genannten Dienstende 12 Uhr Folgetag???
Erstellt am 17.09.2015 um 20:08 Uhr von HansDete
Der Individuelle Werktag beginnt 12 Uhr und endet am Folgetag 12 Uhr
Montags Dienst von 12 bis 20 Uhr
also folglich Dienstags erst ab 10 Uhr da er sonst über 10 Stunden Werktäglich kommt ??
Erstellt am 17.09.2015 um 20:41 Uhr von Kölner
Erstellt am 17.09.2015 um 21:03 Uhr von DummerHund
Vermutungsmodus an
Der Fargestelle stellt wohl auf dem 24 Std. Zeitraum an in dem ein MA seine werktägliche Arbeitszeit ab zu leisten hat.
Erstellt am 17.09.2015 um 21:51 Uhr von gironimo
Es gibt die werktägliche Arbeitszeit - und nicht den individuellen Wochentag - Der Tag beginnt um 0.00 und endet um 24.00. Ich gehe davon aus, dass Dein Gedankengang von einer falschen Überlegung ausgeht.
Erstellt am 17.09.2015 um 22:19 Uhr von Kölner
Erstellt am 17.09.2015 um 22:52 Uhr von HansDete
Sehe ich auch so Werktägliche arbeitstag beginnt bei Dienstbeginn und dann 24 Stunden !!
Erstellt am 18.09.2015 um 09:40 Uhr von uller
Ich sehe es genauso wie gironimo. Kölner, bitte erkläre mal deine Sicht!
Erstellt am 18.09.2015 um 10:53 Uhr von nicoline
Ich bin nicht Kölner, deswegen lasse ich andere erklären
http://www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick/durchfuehrung-des-arbeitsverhaeltnisses/arbeitszeit.html
Absatz 4 letzter Satz
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=5977
So auch beschrieben in
Arbeitszeitgesetz, Basiskommetar, Buschmann/Ulber, Seite 80 RN 4