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Arbeitzeitgesetz +Dienstplan

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HansDete
Jan 2018 bearbeitet

Werktägliche Arbeitszeit beginnt mit beginn der Arbeit und endet nach 24 Stunden. Mitarbeiter beginnt Montag 12 Uhr Dienstende 20 Uhr also endet sein Werktag am Folgetag um 12 Uhr da er sonst die werktägliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Er kann also frühstens um 12 Uhr am Folgetag wieder mit dem Dienst beginnen.

Richtig ??9

1.745011

Community-Antworten (11)

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gironimo

17.09.2015 um 21:14 Uhr

Ich denke kaum, dass man das so sehen kann. von 12 - 20 Uhr sind an diesem Tag (Mo) 8 Std. abzüglich Pausen.

Der Dienstag beginnt nach 11 Std. Ruhezeit - also frühestens um 7 Uhr morgens

(mal abgesehen von den vielen Ausnahmen im ArbZG)

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HansDete

17.09.2015 um 21:36 Uhr

Die Werktägliche Arbeitszeit beginnt 12 Uhr endet am Folgetag um 12 da er die 10 Stunden nicht überschreiten darf doch frühestens um 10 Uhr des Folgetags . ?

Wenn er schon um 7 beginnt ist er bei 12 Stunden Werktäglich was nicht erlaubt währe .

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gironimo

17.09.2015 um 21:54 Uhr

Er Arbeitet 24 Std? Feuerwehr oder ähnliches?

Was meinst Du denn mit Montag Ende 20 Uhr? was ist zwischen 20 Uhr und dem von Dir genannten Dienstende 12 Uhr Folgetag???

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HansDete

17.09.2015 um 22:08 Uhr

Der Individuelle Werktag beginnt 12 Uhr und endet am Folgetag 12 Uhr Montags Dienst von 12 bis 20 Uhr also folglich Dienstags erst ab 10 Uhr da er sonst über 10 Stunden Werktäglich kommt ??

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Kölner

17.09.2015 um 22:41 Uhr

§ 3 ArbZG

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DummerHund

17.09.2015 um 23:03 Uhr

Vermutungsmodus an

Der Fargestelle stellt wohl auf dem 24 Std. Zeitraum an in dem ein MA seine werktägliche Arbeitszeit ab zu leisten hat.

G
gironimo

17.09.2015 um 23:51 Uhr

Es gibt die werktägliche Arbeitszeit - und nicht den individuellen Wochentag - Der Tag beginnt um 0.00 und endet um 24.00. Ich gehe davon aus, dass Dein Gedankengang von einer falschen Überlegung ausgeht.

K
Kölner

18.09.2015 um 00:19 Uhr

Das ist falsch, gironimo

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HansDete

18.09.2015 um 00:52 Uhr

Sehe ich auch so Werktägliche arbeitstag beginnt bei Dienstbeginn und dann 24 Stunden !!

U
Uller

18.09.2015 um 11:40 Uhr

Ich sehe es genauso wie gironimo. Kölner, bitte erkläre mal deine Sicht!

N
nicoline

18.09.2015 um 12:53 Uhr

Ich bin nicht Kölner, deswegen lasse ich andere erklären

http://www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick/durchfuehrung-des-arbeitsverhaeltnisses/arbeitszeit.html

Absatz 4 letzter Satz

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=5977

So auch beschrieben in Arbeitszeitgesetz, Basiskommetar, Buschmann/Ulber, Seite 80 RN 4

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