BR hat Seminar beschlossen und AG hat Einwände
Moin Moin, wir haben einen ordentlichen Beschluss, dass drei BR (Mobbingausschuss) zu diesem Seminar hier fahren: https:www.waf-seminar.de/seminar/mobbing-teil-i-hamburg-bergedorf/BR176-7033 Einfache Entfernung 400km. Unser Chef hat nun mitgeteilt er habe das durch einen Anwalt prüfen lassen und es wäre völlig unangemessen drei Personen dahin zu schicken. Gleich untermauert mit BAG Urteil http://openjur.de/u/776288.html in dem es mutmaßlich sogar um dieses Seminar geht. Es geht ihm nicht darum, das Seminar komplett zu "verweigern" oder in Frage zu stellen, vielmehr um die Tatsache, dass 3 hinfahren. (9er Gremium, Betrieb flächenmäßig groß verteilt über einen Landkreis)
Wie seht ihr es? Machtspiel, hat er Recht, Mittelweg gehen und nur 1-2 BR hinsenden, zum Anwalt rennen und das die Anwälte klären lassen? Ich weis es nicht und möchte mal unvoreingenommenen Input. Danke!
Community-Antworten (18)
17.09.2015 um 13:33 Uhr
Ich würde erst das Gespräch suchen und einen Kompromiss anstreben.
Der Rechtsweg geht immer noch.
17.09.2015 um 14:26 Uhr
davon abgesehen, dass ich Gironimo zustimme. Mobbing muss bei Euch ja ein großes Thema sein wenn ihr extra dafür einen Ausschuss habt. Dann müsstet ihr das dem AG ja ziemlich gut begründen können und dann sollte er Einsehen haben und alle 3 gehen lassen. Wieviele mutmaßliche Mobbingfälle habt ihr denn?
17.09.2015 um 16:06 Uhr
Stimme gironimo zu.
17.09.2015 um 17:21 Uhr
3 Personen klingt wirklich nicht nach angemessenem Bedarf.
Meiner Meinung nach überzieht ihr hier gewaltig.
17.09.2015 um 18:30 Uhr
Also wenn in einem 9er Gremium ein 3er Mobbingausschuss besteht dann sollte man meinen das es wirklich ein sehr großes Thema, in diesem Betrieb, ist welches dem AG mehr Geld kostet als dies Seminar.
Ich würde so argumentieren, dass die Ausschussmitglieder alle auf dem selben Wissensstand sein sollten und nicht nur Wissen vom hören sagen haben wenn sie die betroffenen Kollegen beraten.
17.09.2015 um 19:07 Uhr
Folgendes schreibt dieser Seminaranbieter dazu:
"...Der Betriebsrat hat also einen gesetzlichen Anspurch auf Schulungen, die für seine Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind. Wichtig ist daher zu wissen, wonach die Erforderlichkeit bemessen wird.
Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
die konkrete betriebliche Situation
der Inhalt
die Art und Dauer der Schulung
die Anzahl und die Auswahl der Betriebsräte
Versetzen Sie sich bei der Entscheidung über eine Schulungsteilnahme in die Lage eines objektiven Dritten. Wägen Sie die Bedürfnisse als Betriebsrat und die betrieblichen Interessen gegeneinander ab.
Es genügt, so das Gericht, wenn, vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus betrachtet, zum Zeitpunkt, an dem der Betriebsrat den Beschluss gefasst hat, die Schulung als erforderlich angesehen werden durfte.
Lesen Sie auf diesen Seiten mehr über die Erforderlichkeit von Schulungen. Wann dürfen Sie als Betriebsrat ein Grundlagenseminar oder ein Spezialseminar besuchen?..."
http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch
und...
"...Spezialseminare müssen begründet werden
Bei Spezial- und Intensiv-Seminaren sind konkrete Voraussetzungen für die Fortbildung zu prüfen. Es kommt vor allem auf die jeweiligen Aufgaben des Betriebsrats oder der einzelnen Mitglieder an (z.B.Betriebsratsvorsitzender oder Mitglied im Wirtschaftsausschuss). Zu berücksichtigen ist, ob Fragen und Probleme in dem jeweiligen Betrieb anstehen, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegen und bei denen im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung von Betriebsratsmitgliedern erforderlich erscheint (BAG vom 14.06.1977 AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG). Der Schulungsanspruch für Spezialseminare steht nicht allen Betriebsratsmitgliedern zu, sondern denjenigen, die nach der Aufgabenverteilung im Betriebsrat für das jeweilige Spezialthema zuständig sind. Die Fortbildung muss immer dazu dienen, dass der Betriebsrat seine Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Es bedarf einer gewissen Aktualität für die Notwendigkeit einer Fortbildung, so dass die im Seminar vermittelten Kenntnisse wenigstens in absehbarer Zeit für den Betriebsrat notwendig sind (siehe BAG vom 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG). ..."
http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch-spezialseminare
und...
"...Schulungsanspruch für Mobbing-Seminare
Die Gallup-Studie hat wieder einmal gezeigt, wie verheerend sich ein schlechtes Betriebsklima auf die Motivation der Arbeitnehmer und damit auch auf ihre Arbeitsleistung auswirkt. Ein gutes Betriebsklima ist also auch im Firmeninteresse dringend geboten. Beide Themen sind sog. Spezialseminare. Das bedeutet für den Betriebsrat, dass er einzelne Mitglieder zum Seminar schicken kann, wenn die Themen im Betrieb aktuell sind, also wenn es z.B. Beschwerden der Arbeitnehmer über das Betriebsklima gibt oder dem Betriebsrat Mobbing-Fälle bekannt geworden sind (BAG vom 15. 1. 97, 7 ABR 14/96). Dann können diejenigen Betriebsratsmitglieder das Fachseminar besuchen, die mit der Behandlung des Themas vom Betriebsrat betraut worden sind – entweder als Einzelperson oder weil sie Mitglied des zuständigen Betriebsrats-Ausschusses sind. ..."
http://www.betriebsrat.com/schulungsanspruch-spezialseminare#4
17.09.2015 um 22:45 Uhr
Ich denke, dass ein Mobbingausschuß dann ins Leben gerufen wird, wenn es mehrere Mobbingfälle gibt/gab. Da die drei BR Mitglieder den gleichen Wissensstand haben sollten, sehe ich es als ganz logisch an, dass sich alle drei schulen lassen.
17.09.2015 um 23:08 Uhr
dann hoffen wir mal, dass das zuständige Arbeitsgericht das auch so sieht, ansonsten wird es schwierig dass den Kollegen zu vermitteln - auch was die Entfernung angeht...
Könnte echt ein Problem sein, wenn in eurer Stadt der Anbieter soger ein Seminar darüber abhält - oder kürzer dran usw...
ich sag nur viel Grück... befürchte aber, dass ihr da ein Nachsehen haben könntet... - vor Gericht...
18.09.2015 um 11:28 Uhr
Danke für diese Input - manchmal ist man vielleicht ein wenig betriebsblind. Wir haben einen Fall die das Wort mobbing in den Mund genommen hat. Der Ausschuss wurde vor über einem Jahr gegründet nachdem auf einem WAF Seminar empfohlen wurde möglichst viele Ausschüsse zu haben und diese mit Leben zu füllen. Den Teilnehmern, die zu dem Seminar wollen geht es hauptsächlich darum Mobbing und Vorstufen davon zu erkennen und zu verhindern - auch denke ich, dass der Begriff ein wenig zu oft verwendet wird und man Mobbing erstmal definieren können muss. Und dafür war die Schulung eben auch gedacht. Ich nehme Eure Meinungen mit in die Sitzung und schaue mal was die Mehrheit dazu sagt - je nachdem wird dann beschlossen wie es weiter geht.
18.09.2015 um 11:50 Uhr
Hallo, ich entnehme deiner Antwort, dass ihr im Betrieb eigentlich gar kein echtes Mobbing-Problem habt. Ein (eventueller) Einzelfall ist jedenfalls noch kein generelles Problem.
Präventiv Ausschüsse zu gründen, die einem möglichen Mobbing entgegenwirken sollen, ist jedenfalls keine notwendige BR-Arbeit. Das kann man auch ohne Ausschuss mit normaler Sozialkompetenz.
Und zu den WAF-Seminaren - die handeln nicht aus Ideologie, die Verdienen an jedem Ausschuss Geld. Das sollte man sich natürlich bei solchen fragwürdigen Tipps auch immer vergegenwärtigen.
18.09.2015 um 11:52 Uhr
Zitat (mobbo): "Der Ausschuss wurde vor über einem Jahr gegründet nachdem auf einem WAF Seminar empfohlen wurde möglichst viele Ausschüsse zu haben und diese mit Leben zu füllen."
GRMPF!
18.09.2015 um 12:03 Uhr
...so ist das wenn man neu ist, aber dank den alten Hasen hier weis ich ja jetzt wie das business läuft :D
18.09.2015 um 21:10 Uhr
das ist kein "business" das ist ein ehrenamt!
19.09.2015 um 00:51 Uhr
Wenn ich die Antworten hier zu dem Thema sehe, bekomme ich nicht nur Gänsehaut sondern Frage mich auch auch auf welche Kellertreppe der ein oder andere geschult wurde.
@Schlawuzi und Pickel Wenn bei euch das Kind erst in den Brunnen gefallen sein muss, bevor ihr tätig werdet, dann macht das in eurem Betrieb. Bitte aber gebt hier nicht anderen den Tipp, haltet den Spöpsel noch ein bischen in der Hand damit der MA auch schön tief fällt. So ein ausgemachten Blödsinn kann nicht wirklich von einem BRM.
@mobbo Es ist in der heutigen Gesellschafft und an den immer häufiger , an psychischen Erkrankungen leidenen Arbeitnehmer, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Heisst, wenn so ein Ausschuss ins Leben gerufen wird, sollten dessen Mitglieder sich auch zu dem Umfangreichen Thema Schulen lassen. Denn niemand kann alles wissen und niemanden ist alles in die Wiege gelegt worden. Und bisher hat sich auch noch nichts daran geändert das in einem Ausschus nur einer zu einem Seminar fahren kann und dieser dann bei Rückkehr die restlichen Mitglieder schult.
Auch wenn @Globus zu seinem kopierten selbst im Text wiederspricht, ist folgendes zu beachten:
Dann können diejenigen Betriebsratsmitglieder das Fachseminar besuchen, die mit der Behandlung des Themas vom Betriebsrat betraut worden sind – entweder als Einzelperson oder weil sie Mitglied des zuständigen Betriebsrats-Ausschusses sind. ..."
......können das Fachseminar besuchen, DIE mit dem Thema.......
Due ist Mehrzahl, und betrifft nicht nur Einzelperson.
Erkennt mann auch wenn man weiter liest:
Entweder als Einzelperson, oder weil Sie....
Heisst jede Person des Ausschusses ist Einzelperson und hat anrecht geschult zu werden.
Wenn dem nicht so wäre, dann wären wir nicht mehr weit davon entfernt das in Zukunft nur noch eine Person eine Grundlagenschulung besucht und den Rest schult
19.09.2015 um 21:24 Uhr
na dummer Hund (gibt es solche überhaupt? Na unsere ist ein bissel döpaddel, aber mit ncihten dumm)
wie dem auch sei, hier geht es nicht um Grundlagenschulungen und ich habe mich nciht widersprochen!!!
20.09.2015 um 10:20 Uhr
@ mobbo
"Es geht ihm nicht darum, das Seminar komplett zu "verweigern" oder in Frage zu stellen, vielmehr um die Tatsache, dass 3 hinfahren. (9er Gremium, Betrieb flächenmäßig groß verteilt über einen Landkreis)"
Dann kommen diese drei BRM doch bestimmt aus drei weit voneinander entfernten Betriebsteilen, oder etwa nicht?
Die bereits gepostete BAG Entscheidung möchte ich noch um ein weiteres AZ ergänzen > LAG Hamm, 15.11.2012, Az. 13 TaBV 56/12
Unterm Strich kann ich Deinen Ausführungen nicht entnehmen, dass einem Arbeitsrichter die ERFORDERLICHKEIT der Schulung von drei BRM auch nur ansatzweise dargelegt werden kann. An Eurer Stelle würde ich den geordneten Rückzug antreten!
21.09.2015 um 12:43 Uhr
"Es geht ihm nicht darum, das Seminar komplett zu "verweigern" oder in Frage zu stellen, vielmehr um die Tatsache, dass 3 hinfahren."
Nochmal vernünftig mit dem AG reden und etwas konstruktives vorschlagen lassen. Wenn er 1 oder 2 hinläßt, zuschlagen ...
21.09.2015 um 13:06 Uhr
Erledigt! Zwei fahren bedingungslos hin, eine hat von sich aus drauf verzichtet um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Manchmal ist der Mittelweg für alle Beteiligten eine echte Alternative.
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