Inhouse Seminar in einen Hotel - Darf der Arbeitgeber das Seminar für den gesamten BR verbieten und nur einzelnen BR Mitgliedern das Seminar genehmigen?
Der Betriebsrat hat den Beschluss gefasst, dass AGG als Inhouse Seminar durchzuführen. Darf der Arbeitgeber das Seminar für den gesamten BR verbieten und nur einzelnen BR Mitgliedern das Seminar genehmigen. Wir haben das Seminar in einen Hotel beschlossen, da wir dort ungestört, gut versorgt, optimal ausgestattet arbeiten können. Wir finden das AGG wichtig, weil sich dadurch zahlreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte gravierend geändert hat. In unserer Klinik wäre zwar ein Raum vorhanden, aber man ist dort dauern gestört. Könnte der Arbeitgeber den BR die Zustimmung nur im eigenen Haus gestatten.
Community-Antworten (5)
17.12.2008 um 11:04 Uhr
Hallo Frank, der AG kann es Euch nicht verbieten, er kann die Einigungstelle anrufen, wenn er die Erforderlichkeit anzweifelt
17.12.2008 um 11:18 Uhr
ich kann mich ja täuschen, aber beinhaltet nicht der beschluß über ein "inhouseseminar" daß dieses seminar "inhouse" sprich "im betrieb" stattfindet ?
17.12.2008 um 14:43 Uhr
Inhouse- Seminar muss nicht zwangsläufig im eigenen Haus sein, wenn ich z.B. keine geeigneten Räumlichkeiten habe. Die gute Versorgung dürfte hingegen kein Argument sein. Und zur Frage alle/ oder nur ein paar - hat bei einer unserer Streitigkeiten über einen ähnlichen Fall der GF kundgetan, es könnten sich ja 2 schulen lassen und es dann den anderen weitergeben. Darauf hat der Richter den GF gefragt, wieviele Kinder er hätte. Er darauf verduzt: "zwei". Daraufhin der Richter: "und da haben sie beide in die Schule geschickt? Da hätte es doch genügt, wenn einer gegangen wäre und hätte dann zu Hause dem anderen berichtet, was er gelernt hat." Gute Argumentation, oder?
17.12.2008 um 15:52 Uhr
ob es einen Anspruch für alle BRM gibt richtet sich danach, ob es sich um eine Grundlagenschulung oder eine Spezialschulung handelt. Beim AGG kann man da aber sicher schön streiten.
@pit bei der Frage wer und ggf. wo die Veranstaltung stattfindet ist die Einigungsstelle aber nicht zuständig
18.12.2008 um 23:12 Uhr
Frank wie ganther schon schreibt könnte man sich darüber streiten ob ein Seminar über AGG für ALLE Mitglieder des BR notwendig ist. Ich würde sagen, nein. Sicherlich hat der BR das Recht sich auch im Bereich des AGG schulen zu lassen, aber das muss bei speziellen Themen nicht der ganze BR sein. Hier dürfte es genügen, dass ein Teil des BR an diesem Seminar teilnimmt, der dann sein erlerntes Wissen an die BR Kollegen weitergibt. Wie viele Mitglieder teilnehmen, dürfte erheblich an der Größe des BR liegen und ob das Seminar aufgrund von Problemen im Betrieb besucht wird.
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