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BR hat Seminar beschlossen und AG hat Einwände

E
emstein
Jun 2026

Hallo Forumianer,

wenn der AG Einwände hat, dann habe ich hier folgendes entnommen: https://www.dgb-bildungswerk.de/blog/betriebsrat-freistellung-faq#streit

"Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit des Seminars bestreitet, entscheidet das Arbeitsgericht über den Anspruch."

Frage: wer muss das Arbeitsgericht anrufen? Wer Recht haben will, also der AG, der muss tätig werden, oder?

Es wird das Seminar "Renten- und Sozialversicherungsrecht für den Betriebsrat" besucht.

Die Teilnahme erfolgt nach Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Community-Antworten (2)

G
ganther

16.06.2026 um 08:27 Uhr

die KI hat das schon recht gut zusammengefasst. Ich habe bei uns in Bayern aber schon erlebt, dass das Gericht gesagt hat, dass es keinen Anspruch im einstweiligen Rechtschutz gibt und erst im Hauptsacheverfahren nach dem Seminar entschieden hat. Nachteil für den BR: er weiß nicht, ob es tatsächlich vergütet wird. Meistens gewinnt der BR aber solche Verfahren, da der BR hier einen gewissen Beurteilungsspielraum hat.

Wichtig ist schon einen rechtmäßigen Beschluss zu fassen. Nichts ist blöder, als dass das Gericht das Thema aufmacht (Amtsermittlungsgrundsatz) oder AG rügt das im Verfahren und der Beschluss ist falsch oder nicht richtig geladen.

Das von euch genannte Seminar ist der Kategorie Spezialseminar zuzuordnen und daher können daran nur einzelne des Gremiums teilnehmen und ihr müsst eben einen Bezug zu eurer Arbeit herstellen können

OH
Olav HB

18.06.2026 um 11:16 Uhr

Bestreitet der AG die Erforderlichkeit grundsätzlich oder bestreitet er "nur" Ort und Zeitpunkt der Fortbildung?

Ich selbst hatte der Fall, dass der AG zwar nicht die Fortbildung grundsätzlich in Frage gestelt hat (waren Grundlagen Arbeitsrecht), sondern nur Ort und Zeitpunkt. 8 Wochen später würde die gleiche Fortbildung (gleichen Anbieter!) nur wenige 100 Meter vom Betrieb stattfinden. Wir haben uns dann nach der Fortbildung beim Arbeitsgericht getroffen um die Freistellung von Hotel- und Fahrtkosten.

Vor Gericht habe ich dann ausgeführt, dass ich in der vom Arbeitgeber gewünschte Woche langfristig geplante und wichtige Familientermine hatte, die ich aufgrund von viele Umstände weder verschieben wollte noch konnte. Der Richter deutete an, dass der AG gut geraten wäre, ein Vergleich mit als Inhalt die Freistellung zuzustimmen.

In ein anderem Fall ahtte das Gremium (gegen meine Empfehlung als BRV) beschlossen 5 Personen auf ein Rhetorikseminar zu entsenden. Allerdings war dieses Seminar 2 Wochen vor zwei der 5 Personen das Unternehmen verlassen würden (und somit aus dem BR ausscheiden würden). Da mangels Nachrücker anschließend Neuwahlen anstanden und unklar war, ob die andere drei überhaupt noch einmal antreten würden, hat der AG die Erforderlichkeit verneint. Das Gremium hat dann auf ein Beschlussverfahren verzichtet.

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