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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nebenjob während der Arbeitzeit

A
asiye
Jan 2018 bearbeitet

eine vollzeitbeschäftigte kollegin bekam die genehmigung zum ausüben einen nebenjob während der regulären arbeitzeit im selben betrieb. hat der betriebsrat mitbestimmungsrecht???

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Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

18.07.2011 um 10:21 Uhr

So wie ich das lese, darf sie den Nebenjob bei einem zweiten AG während der regulären Arbeitszeit bei voller Bezahlung beim ersten AG durchführen.

WIE HEISST DER ERSTE AG? Ich will auch!

R
rkoch

18.07.2011 um 11:14 Uhr

Mir fällt noch ´ne Variante ein:

AN ist Teilzeitkraft und arbeiten nach TZ-Ende auf Rechnung eines anderen (oder desselben) AG im Betrieb weiter (z.B. als Putzkraft).

In jedem Fall:

Ein MBR wäre denkbar, allerdings hängt es von verschiedensten Faktoren ab. Stimmt z.B. meine Annahme und wird der AN dann im Rahmen eines Werksvertrages tätig: Keine MB.

Dann wären aber verschiedenste Fallkonstrukte möglich (unechter Werksvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, etc.) die dem BR wieder MBR einräumen würden. Einzig wenn dieser Nebenjob beim selben AG ausgeübt wird dann ist der BR natürlich in der MB.

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