Nebenjob während der Arbeitzeit
eine vollzeitbeschäftigte kollegin bekam die genehmigung zum ausüben einen nebenjob während der regulären arbeitzeit im selben betrieb. hat der betriebsrat mitbestimmungsrecht???
Community-Antworten (3)
15.07.2011 um 18:34 Uhr
2 Jobs, also Neben-Job beim gleichen AG ist nicht mehr erlaubt!
18.07.2011 um 10:21 Uhr
So wie ich das lese, darf sie den Nebenjob bei einem zweiten AG während der regulären Arbeitszeit bei voller Bezahlung beim ersten AG durchführen.
WIE HEISST DER ERSTE AG? Ich will auch!
18.07.2011 um 11:14 Uhr
Mir fällt noch ´ne Variante ein:
AN ist Teilzeitkraft und arbeiten nach TZ-Ende auf Rechnung eines anderen (oder desselben) AG im Betrieb weiter (z.B. als Putzkraft).
In jedem Fall:
Ein MBR wäre denkbar, allerdings hängt es von verschiedensten Faktoren ab. Stimmt z.B. meine Annahme und wird der AN dann im Rahmen eines Werksvertrages tätig: Keine MB.
Dann wären aber verschiedenste Fallkonstrukte möglich (unechter Werksvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, etc.) die dem BR wieder MBR einräumen würden. Einzig wenn dieser Nebenjob beim selben AG ausgeübt wird dann ist der BR natürlich in der MB.
Verwandte Themen
Ablehnung des Nebenjobs
ÄlterHallo zusammen, habe da mal eine Frage werde derzeit von meinem Arbeitgeber ziemlich möchte es noch nicht als mopping bezeichnen aber sehr stark attakiert. Nun haben sie einen weiteren schlag vor in
Verweigerungsgründe für einen Nebenjob
ÄlterHallo liebe Betriebsratskollegen, wie können wir unserer Kollegin helfen? Eine 30 Stunden Kraft möchte gerne noch für 6 Stunden die Woche einen Minijob machen um sich etwas dazuzuverdienen. In uns
Kurzarbeit und Nebenjob
ÄlterHallo zusammen. Meine Frage geht dahin wir haben ab nächste Woche Kurzarbeit und wir der Betriebsrat werden gefragt wie es damit einem nebenjob aussieht. Im Internet findet man zwei Antworten. Die ein
Hauptjob und Nebenjob führen zum pausenlosen Einsatz - Rechtens?
ÄlterHallo liebe leute, brauche dringend Euren Rat. Ein MA von uns hat an seinen freien Tagen an einem anderen Standort (gehört zum Konzern) in einer anderen Stadt gearbeitet. Er hat nun einen Non Stop
Arbeitgeber informiert über Krankheit 2.Arbeitgeber (Nebenjob)
ÄlterMein Arbeitgeber hat ohne Zustimmung meinen 2.Arbeitgeber, bei welchem ich einen Nebenjob habe über meine Krankheit informiert. Obwohl bisher keinerlei "Einbußen" ( Krankheit etc.) für den Hauptarbeit