Erstellt am 15.07.2011 um 16:34 Uhr von Kurzarbeiter
2 Jobs, also Neben-Job beim gleichen AG ist nicht mehr erlaubt!
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/7__Besch_C3_A4ftigungen_20bei_20demselben_20Arbeitgeber/Besch_C3_A4ftigungen_20bei_20demselben_20Arbeitgeber.html
Erstellt am 18.07.2011 um 08:21 Uhr von Tanzbär
So wie ich das lese, darf sie den Nebenjob bei einem zweiten AG während der regulären Arbeitszeit bei voller Bezahlung beim ersten AG durchführen.
WIE HEISST DER ERSTE AG? Ich will auch!
Erstellt am 18.07.2011 um 09:14 Uhr von rkoch
Mir fällt noch ´ne Variante ein:
AN ist Teilzeitkraft und arbeiten nach TZ-Ende auf Rechnung eines anderen (oder desselben) AG im Betrieb weiter (z.B. als Putzkraft).
In jedem Fall:
Ein MBR wäre denkbar, allerdings hängt es von verschiedensten Faktoren ab. Stimmt z.B. meine Annahme und wird der AN dann im Rahmen eines Werksvertrages tätig: Keine MB.
Dann wären aber verschiedenste Fallkonstrukte möglich (unechter Werksvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, etc.) die dem BR wieder MBR einräumen würden. Einzig wenn dieser Nebenjob beim selben AG ausgeübt wird dann ist der BR natürlich in der MB.