Krank untertägig. MA hat die Auflage Krankschreibung am ersten Arbeitstag. Ist es rechtens von diesem MA zu verlangen, dass er eine Krankschreibung auch für den Tag an dem er untertägig krank wurde bringen muss? Also bei Erkrankung während der Arbeitszeit. Für einen Tag an dem er die Arbeit aufgenommen hatte.