Amtsende alter BR untertägig?
Ist das Amtsende des alten BR rückwirkend am Tag des offiziellen Wahlaushangs oder ggfls. untertägig, wenn der Wahlaushang am Nachmittag erfolgt?
Unserer Problem: Morgen Dienstag, läuft die 3-Tage-Frist ab, am Mittwoch sollte von Seiten des Wahlvorstands der offizielle Aushang des endgültigen Wahlergebnisses erfolgen. Mittwoch vormittag ist die regelmäßige Sitzung unseres alten BR (inzwischen, nach Auflösung, unseres kommissarischen BR). Dabei geht es diesmal nur um laufende Personalangelegenheiten. Kann der BR Mittwoch vormittag zu diesem Zweck noch gültige Beschlüsse fassen, wenn am Nachmittag der o.g. Aushang (= Ende der Amtszeit) erfolgt?
Community-Antworten (9)
20.01.2014 um 19:01 Uhr
Wann habt ihr denn gewählt vor vier Jahren?
20.01.2014 um 19:11 Uhr
unseres alten BR (inzwischen, nach Auflösung, unseres kommissarischen BR).
das verstehe ich so, dass der BR zurückgetreten ist und nur noch die Geschäfte abwickelt, bis der neue im Amt ist. DANN allerdings sollte er seine vormittägliche Sitzung absagen.
20.01.2014 um 19:12 Uhr
@ Kölner Wir hatten Anfang Mai 2010 gewählt, unser BR hat sich im November vorzeitig aufgelöst - wegen Ausscheidens des BR Vorsitzenden aus Altersgründen sollte gleich ein dann viereinviertel Jahre amtierender neuer BR angestossen werden. Und vergangen Donnerstag war die Neuwahl.
20.01.2014 um 19:18 Uhr
@Oblatixx
Unser neuer BR kann aber aus organisatorischen Gründen seine konstituierende Sitzung diese Woche nicht mehr abhalten, bei Absage der Sitzung des alten BR übermorgen blieben alle Personalentscheidungen etwa eine Woche liegen - es ging eigentlich darum, ob bei Abhalten der Sitzung die Beschlüsse noch gültig sind, wenn der Aushang erst am Nachmittag erfolgt.
20.01.2014 um 20:46 Uhr
organisatorischen Gründen< wie das?
Hier hat died BR vorrang vor betriebliche Aufgaben. Der Wahltermin stand doch lange genug fest.
20.01.2014 um 20:53 Uhr
@gironimo also gut, ich präzisiere: betriebsrats- bzw. wahlvorstandsorganisatorische Gründe, es ist uns klar, dass betriebliche Aufgaben keinen Vorrang hätten
21.01.2014 um 19:43 Uhr
@Oblatixx,
die einzige (Teil-)Antwort kam von Dir, allerdings ohne Begründung. Sonst kommen nur Nachfragen und Vorhaltungen - ist ja auch irgendwie hilfreich zu wissen, dass wir vom WV die Sache nicht so lösen konnten, wir ihr es als selbstverständlich findet ! Und zur entscheidenden Frage, ob die Beschlüsse des geschäftsührenden BR gültig sein werden, wenn er morgen vormittag zusammenkommt, hat sich keiner direkt geäußert. Die jetzige geschäftsführende BR-Vorsitzende meint inzwischen "ja". Ich will mal hoffen, dass sie richtig liegt.
21.01.2014 um 22:09 Uhr
@ pitwv
Wenn am morgigen Tag keine Beschlüsse gefasst werden, die dem AG ggf. missfallen könnten und er deswegen vor´s Arbeitsgericht ziehen würde > wo kein Kläger, da kein Richter ...
Und solange morgen früh keine BV unterschrieben wird, würde ich mir da nicht allzu viele Kopfschmerzen machen.
21.01.2014 um 22:18 Uhr
@Hoppel,
danke für die praxisorientierte Antwort - es geht nur um "Routinezustimmungen" zu Einstellungen von Praktikanten und studentischen Hilfskräften (das würde ja sonst eine Woche liegen bleiben)
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