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Arbeitszeit Anfang

D
Dvorkin
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage : Zeit für umziehen zählt als Arbeitszeit oder soll ich for der Arbeitszeit Anfang schon umgezogen sein? Mfg Alex Trusch

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.09.2015 um 16:09 Uhr

Das kommt darauf an!

Wenn Du Dich freiwillig mit Schutzkleidung einhüllst, ist es keine Arbeitszeit. Wenn es aber verpflichtend ist schon.

P
Pjöööng

16.09.2015 um 16:21 Uhr

Auch verpflichtende Schutzkleidung führt noch nicht zu einem Anspruch auf Entlohnung für die Zeit des Umziehens.

Die zu Grunde liegende Frage ist, ob das Umziehen aus organisatorischen oder anderen zwingenden Gründen im Betrieb erfolgen muss.

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