Arbeitszeit Anfang
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Frage : Zeit für umziehen zählt als Arbeitszeit oder soll ich for der Arbeitszeit Anfang schon umgezogen sein? Mfg Alex Trusch
Community-Antworten (2)
16.09.2015 um 16:09 Uhr
Das kommt darauf an!
Wenn Du Dich freiwillig mit Schutzkleidung einhüllst, ist es keine Arbeitszeit. Wenn es aber verpflichtend ist schon.
16.09.2015 um 16:21 Uhr
Auch verpflichtende Schutzkleidung führt noch nicht zu einem Anspruch auf Entlohnung für die Zeit des Umziehens.
Die zu Grunde liegende Frage ist, ob das Umziehen aus organisatorischen oder anderen zwingenden Gründen im Betrieb erfolgen muss.
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