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Diskriminierung von Kranken

B
Bayernpilot
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage: Im Feinkeramiktarifvertrag ist es vorgesehen das pro Krankheitstag(bis zur Hälfte) ein 1/200 vom 13ten Monatsgehalt abgezogen wird. Das wurde nun in unserer Firma ab April so übernommen. Ist das nicht eine Diskriminierung gegenüber chronisch Kranken, Schwerbehinderten und älteren Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen?

3.220031

Community-Antworten (31)

I
ickederdicke

16.09.2015 um 14:49 Uhr

Im Prinzip ja, hier sollte es Ausnahmeregelungen geben. Zeiten wandeln sich, die Anpassung an Veränderungen hinken oft hinterher.

P
Pickel

16.09.2015 um 15:29 Uhr

Es ist rechtlich unstrittig, dass freiwillige Sonderzahlungen als Gesundheitsprämie in Abhängigkeit zu den Krankheitstagen gezahlt werden dürfen. Daher ist deine Frage zu verneinen.

B
Bayernpilot

16.09.2015 um 15:54 Uhr

Aber ist das 13ten Monatsgehalt nicht Tariflich festgelegt also keine Sonderzahlung?

P
Pjöööng

16.09.2015 um 16:00 Uhr

Wenn der Tarifvertrag festlegt, dass das 13e Monatsgehalt gekürzt werden darf, kann man vermuten dass das 13e Monatsgehalt tariflich festgelegt ist.

T
Tester

16.09.2015 um 16:13 Uhr

§ 4a EntgFG bzw. Literatur und Rechtsprechung hierzu helfen hier vermutlich weiter.

Und Sonderzahlungen können auch im Tarifvertrag vereinbart worden.

B
Bayernpilot

16.09.2015 um 16:21 Uhr

Es ist ja in Ordnung wenn z.B. eine Erfolgsbeteidigung oder Leistungsprämien gekürzt oder gestrichen werden aber das 13te Monatsgehalt bis zur Hälfte streichen ist für Kranke doch ungerecht.

P
Pjöööng

16.09.2015 um 16:25 Uhr

Definiere "gerecht"!

Ist es gerecht, dass derjenige der das ganze Jahr geackert hat kein bisschen mehr bekommt als der der gerne mal einen Tag krank feiert?

G
gironimo

16.09.2015 um 16:29 Uhr

Ich empfinde es schon als bedenklich, dass eine Gewerkschaft sich auf eine derartige Regelung einläßt.

Darum solltest Du Dich an die Gewerkschaft wenden und dort einmal nachfragen, wie sie das Thema sehen.

Für mich persönlich kann ich nur sagen: unsäglich!

B
Bayernpilot

16.09.2015 um 16:30 Uhr

Da ich von chronisch Kranken, Schwerbehinderten oder Krebskranken spreche verstehe ich nicht was das mit Blaumachern zu tun hat. Ich glaube die würden lieber Arbeiten.

P
Pjöööng

16.09.2015 um 16:49 Uhr

Der Arbeitgeber weiß bei einer Krankmeldung nicht, was der Grund für die Krankmeldung ist. Insofern kann er AN die sich krankgemeldet haben nur gleichbehandeln. Und wenn man in der Tatsache dass AN an Hand der Krankheitstage unterschiedlich behandelt werden eine Ungerechtigkeit sieht, muss man ebenso akzeptieren, dass sich ebenso eine Ungerechtigkeit ergibt, wenn man alle gleich behandelt.

Und Deine Zusammenstellung "Kranke, SCHWERBEHINDERTE und Krebskranke"? Vielleicht auch mal ein Grund nachzudenken...

B
Bayernpilot

16.09.2015 um 17:01 Uhr

Ich denke trotzdem das es einen Unterschied macht ob man Blaumacht oder wirklich Krank ist. Aber gut das bringt mich jetzt in der Frage nicht weiter trotzdem Danke!

P
Pjöööng

16.09.2015 um 17:45 Uhr

Das ist ganz klar ein Unterschied. Die Frage auf die ich hinauswollte war "Was ist gerecht?", bzw. "Gibt es hier eine wirklich gerechte Lösung?". Meine Beobachtung ist häufig, dass wenn eine Situation als ungerecht empfunden wird, auch die anderen möglichen Gestaltungen ebenso als ungerecht empfunden werden können. Und das entzieht dann dem Argument "ungerecht" den Boden, weil auch die anderen Lösungen ungerecht sind.

B
Bayernpilot

16.09.2015 um 20:13 Uhr

Aber die gesunden Mitarbeiter bekommen dadurch nicht weniger aber die Kranken,wenn sie länger als 6 Wochen krank bekommen dadurch erstmal weniger weil Krankengeld und dann nochmal weniger wegen kürzung von 13 Monatsgehalt und sie bekommen keine Erfolgsbeteidigung(was aber in Ordnung wäre)

P
Pjöööng

16.09.2015 um 21:19 Uhr

Arbeitnehmer die aus der Lohnfortzahlung gefallen sind dürften in der Regel sowieso keinen Anspruch auf das 13.Monatsgehalt erwerben. Inofern könnte diese Regelung sogar im Sinne dieser Kollegen sein.

M
Marvel

17.09.2015 um 00:13 Uhr

Wie meinen?

Da auch ein 13. Monatsgehalt, wie auch alle sonstigen einmaligen Zahlungen, in allen Versicherungszweigen uneingeschränkt der Beitragspflicht unterliegt, besteht auch hier ein Anspruch gegenüber einer KK (§ 23a Abs. 1 S. 1 SGB IV).

Das gilt auch dann, wenn das ganze Jahr über nicht gearbeitet wurde. Somit hier auch keine Regel existieren dürfte, die zu dem Entfall eines Anspruchs führt.

Von dem bestehen einer Lohnfortzahlung ist es auch nicht abhängig.

P
Pjöööng

17.09.2015 um 00:23 Uhr

Sachmal Marvel, aus welchem Comic bist denn Du entsprungen?

Hast Du die Frage gelesen?

Hast Du über die Frage nachgedacht?

Hast Du eine hilfreiche Antwort dazu?

Hast Du über die Antwort nachgedacht?

Nachdem Du das alles mit "Nein" beantwortet hast: Wer hat Dir bei der WAF-Rechenaufgabe geholfen?

M
Marvel

17.09.2015 um 01:40 Uhr

„Sachmal Marvel, aus welchem Comic bist denn Du entsprungen?“ Da mir das Fantasialand nicht so zugesagt hat, habe ich den Sprung zu realitätsnahen Comics gewagt.

„Hast Du die Frage gelesen?“ Nicht nur das! Du auch? Wenn ja, warum dann so eine Aussage?

„Hast Du über die Frage nachgedacht?“ Habe ich! Brauchte es aber letztlich überhaupt nicht, da sich meine Aussage auf deine dieser vorherstehenden bezieht. Und diese hat definitiv ein Abo auf die Tonne!

„Hast Du eine hilfreiche Antwort dazu?“ Hätte ich auch, insofern ein klares Ja. Da du diese aber bereits sehr gut beantwortet hast und sich mein Kommentar nur auf den bereits erwähnten Ausrutscher bezieht, bedarf es dieses nicht mehr.

„Hast Du über die Antwort nachgedacht?“ Ich pflege immer vorher nachzudenken. Ich hoffe Du auch.

„Nachdem Du das alles mit "Nein" beantwortet hast: Wer hat Dir bei der WAF-Rechenaufgabe geholfen?“ Tut mir ja jetzt leid, dass ich hier deinen Vorstellungen nicht gerecht werde, aber einer unterstützten Rechenaufgabe bedarf es hier nicht. Dazu reicht einwenig Grundkenntnis und ein halbwegs gesunder Verstand schon aus. Ich hoffe doch, dass auch Du diesen besitzt und nicht nur davon gehört hast. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du das Gesagte nicht nur so behauptest, sondern mir/uns jetzt natürlich die dich zu dieser Aussage bewegte rechtliche Grundlage mitteilst. Alles andere wäre nur ein bla bla und gehört auch in die Tonne.

In freudiger Erwartung………

D
DummerHund

17.09.2015 um 01:46 Uhr

Kann mich der letzte Antwort nur voll und ganz anschliessen.

P
Pjöööng

17.09.2015 um 01:54 Uhr

Marvel,

kleiner Tipp: In der Frage ging es um eine Regelung im Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag regelt (unter anderem) welche Zahlungen der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu leisten hat. Der Tarifvertrag regelt keinesfalls, welche Berechnungsgrundlagen für die Berechnung des Krankengeldes herangezogen werden.

C
celestro

17.09.2015 um 09:38 Uhr

Ich würde gerne wissen, wieso diese Regelung ab April 2015 übernommen wurde und nicht schon lange vorher ? Wurde ein neuer TV abgeschlossen, wo das jetzt erst drin steht ? Oder ist der AG gar nicht tarifgebunden und findet es nur schön, Geld sparen zu können ?

Fragen über Fragen ...

B
Bayernpirat

17.09.2015 um 09:43 Uhr

Es ging in der Frage Ursprünglich um Diskriminierung wegen Krankheit!!! Das 13e Monatsgehalt wurde bisher immer (auch bei Krankheit) voll bezahlt. Da auch der volle Urlaubsanspruch bestehen bleibt und das Urlaubsgeld bezahlt werden. Also warum sollte auf das 13e kein Anspruch mehr Bestehen wegen Krankheit??? Es geht nicht um Berechnungen oder Blaumacher sondern um kranke Menschen. Beispiel: Ein Alleinverdiener mit 2 Kindern wird krank. Nach 6 Wochen bekommt er Krankengeld also 35% weniger und nun soll ihm auch noch bis zur Hälfte das 13e gestrichen werden!!!

M
Moreno

17.09.2015 um 10:22 Uhr

Also ich würde auch gern die Antwort von Celestro aufgreifen. Es gibt immer wieder AG die sich an irgendeinen Tarif anlehnen und sich dann die Rosinen rauspicken wollen um Geld zu sparen ob dies hier der Fall ist ....keine Ahnung. Wenn aber ein AG tarifgebunden ist darf er natürlich auch die für ihn günstigen Sachen wie z.B. Abzug vom 13. bei Krankheit durchführen. Das dies auf dem Rücken der Kranken passiert ist unschön, vielleicht mal bei der Gewerkschaft fragen was sie sich dabei gedacht haben.

B
Bayernpilot

17.09.2015 um 10:47 Uhr

Die Firma wurde von einer größeren Firma zum April übernommen. Die Mutterfirma ist im Chemietarif und wir im Feinkeramiktarif. Natürlich spielt kosten Einsparen eine Rolle!!

M
Moreno

17.09.2015 um 11:07 Uhr

Und dieser Abzug steht wirklich so im Tarif bei Euch drin??????? Wenn das der Fall ist dann wird man, auch wenn es ungerecht ist nicht dagegen machen können. Euer AG findet bestimmt auch einige Sachen die darin verhandelt worden wie 38 Stunden Woche und 30 Tage Urlaub nicht soooo gut ;-)

C
celestro

17.09.2015 um 11:24 Uhr

P
Pjöööng

17.09.2015 um 17:37 Uhr

Hier wird gerne übersehen, dass es bei gegenseitigen Verträgen den Grundsatz: "Ohne Lsitung ohne Gegenleistung!" gibt. Für einen Arbeitsvertrag gilt daher zuallererst auch einmal "Ohne Schaffen keine Knete!". Von diesem Grundsatz hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen gemacht (Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, § 616 BGB ...). Diese Ausnahmen sind aus Sicht des Arbeitgebers vermutlich "ungerecht", da er kein Sozialverein ist, sondern die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer einkauft um die durch sie erbrachte Wertschöpfung gewinnbringend nutzen zu können. Aus Sicht des Arbeitgebers wäre es damit wohl "gerecht" wenn die die nichts arbeiten auch nicht bezahlt werden.

Insofern ist es schon erstaunlich wenn das Nutzen von Ausnahmemöglichkeiten innerhalb einer sozialen Errungenschaft bereits als "ungerecht" betrachtet wird.

B
Bayernpilot

18.09.2015 um 12:03 Uhr

Ich finde diese Sichtweise leider zu Negativ (wie der Vergleich mit den Blaumachern) denn aus meiner Erfahrung kann ich nur Sagen, dass die Kranken lieber Arbeiten als Krank zu sein oder Schwerbehindert.

P
Pjöööng

18.09.2015 um 12:44 Uhr

Es geht doch nicht darum, dass diese Kollegen lieber arbeiten als krankfeiern würden!

Es wird hier in dieser Diskussion völlig verkannt, dass Arbeitgeber weniger aus sozialen Motiven heraus handelt als aus wirtschaftlichen Gründen. Gegenüber dem allgemeinen Grundsatz "Gegenleistung gegen Leistung" ist hier der AN zum Nachteil des Arbeitgebers bereits bessergestellt.

B
Bayernpilot

18.09.2015 um 12:57 Uhr

Dann scheint es einfach an deiner Wortwahl oder Einstellung zu liegen. Denn Kollegen die krank sind Feiern das nicht!!!

P
Pjöööng

18.09.2015 um 13:08 Uhr

Und dieser Vorwurf von Dir, der Schwerbehinderte immer in einem Atemzug mit Kranken nennt? Erstaunlich!

Ich denke dass es hier eher an einer gewissen Ignoranz gegenüber einfachsten betriebswairtschaftlichen Zusammenhängen liegt.

B
Bayernpilot

18.09.2015 um 13:26 Uhr

Da auch z.B. Nieren,Herzkranke, Diabetiker oder Krebskranke Schwerbehindert sind sollte man in dem Zusammenhang durchaus davon sprechen dürfen!! Also warum Ignorant??? Es muss nicht jeder so Arbeitgeberfreundlich eingestellt sein.

Thema verfehlt setzen!!!

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