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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diskriminierung

S
Spechtilein
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

ich habe mal wieder eine kleine Frage.

Ich bin SBV in unserer Firma und möchte gerne das Seminar SBV IV besuchen. Nun ist mir durch den Betriebsrat zu Ohren gekommen, dass der Arbeitgeber sagen könnte es handele sich bei den Grundlagen Seminaren um eine Urlaubsreise auf Firmenkosten. Ist diese Aussage, sofern sie denn ausgesprochen wird bereits eine Diskriminierung und könnte ich ggf. auf Schadensersatz bis max 3 Gehälter klagen?

Ich freue mich sehr auf eure Antworten.

Vielen Dank im voraus und liebe Grüsse

Spechtilein

2.285014

Community-Antworten (14)

S
Snooker Akzeptiert

02.06.2013 um 12:04 Uhr

Ich finde es schon bewundernswert wenn jemand jemand anderem kritisiert und dann selber etwas los lässt was so nicht richtig ist. Ich denke mir dann aber einfach mal dies ist ein Wissen ohne Besseren Wissens.

@Spechtilein Ein SBV Seminar Teil IV kann sehr wohl Grundlagen vermitteln Die ein SBV zur Erledigung seiner Arbeiten als SBV braucht. Der Unterschied kann darin liegen das Teil IV kein eigentliches Grundlagenseminar ist, sondern Grundlagen zur erfolgreichen Vertretung der Schwerbehinderten vermittelt. Die Schwerbehindertenvertretung macht demnach eine eigene Sitzung. Auf der beschliesst Du (und ich nehme an das Du noch einen Stelli hat) ihr das ihr das Seminar XY in der Zeit von A-Z für die weitere arbeit als Schwerbehindertenvertreter für (und nu kommt das Zauberwort) ERFORDERLICH haltet.(soll euch hier mal jemand nachweisen das es nicht erforderlich ist) Eure Beschlussfassung richtet sich nach § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Dies teilt ihr/Du dem AG so mit. Natürlich auch ob Du alleine fährst oder ob jemand mit fährt. Sollte es Probleme geben wegen der Kosten.....Der AG ist nach (§ 96 Abs. 8 Satz 1 SGB IX verpfichtet die Kosten zu tragen. Auf diese Art und Weise kannst Du den Dummen Sprüchen des BR aus dem Wege gehen. Bedenke, die Schwerbehindertenvertretung ist ein eigenständigen Gremium und nicht nur unabhängig vom AG, sondern auch unabhängig vom BR. Hier noch maleinen kleinen Leitfahren für die Erforderlichkeit: Ob der Besuch einer Schulungsveranstaltung erforderlich ist, entscheidet die Vertrauensperson selbst – nicht der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat!. Die Vertrauensperson hat dabei einen eigenen Beurteilungsspielraum. Sie kann sich aber nicht nur nach ihren subjektiven Wünschen richten. Vielmehr muss sie sich auf den Standpunkt eines vernünftigen, unbefangenen Beurteilers stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und die der Schwerbehindertenvertretung und der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen andererseits gegeneinander abwägt. Hoffe es hilft ein wenig LG rainerw

A
AlterMann

02.06.2013 um 00:49 Uhr

Hallo Spechtilein:

... mir durch den BR zu Ohren gekommen... ... sagen könnte... Ach Gottchen, lass den AG doch erstmal was sagen. Dann kannst Du immer noch zum Anwalt rennen. Aber die drei Monatsgehälter kannst Du Dir schon mal abschminken - so grob und dumm kann ein AG eigentlich gar nicht sein, dass dabei eine solche Summe rauskommen könnte. Äh. Wo geht's denn hin? Und von woher? UNd wenn Du schon so eine Frage stellst: Hat der AG vielleicht sogar ein wenig Recht??

S
Spechtilein

02.06.2013 um 01:27 Uhr

Hallo AlterMann,

danke für deine Antwort, es geht nach Bayern und ich komme aus Hamburg. Wenn es ein Seminar in Hamburg geben würde wäre ich natürlich hier in Hamburg zur Schulung gegangen. Nun bin ich zwar trotzdem nicht weiter gekommen mit meiner Frage aber es war mal schön zu sehen wie es andere sehen. Ich gehe davon aus, dass du auch BR oder SBV bist und müsstest eigentlich wissen, dass Seminare anstrengend sind und alles andere als Urlaub. ;O)

A
AlterMann

02.06.2013 um 02:20 Uhr

Hallo Spechtilein, tut mir Leid, wenn ich Dir Unrecht getan haben sollte. Normalerweise ist es ja so, dass es solche Seminare in absehbarer Zeit auch in der Nähe gibt. Wenn das bei Dir nicht so ist, dann eben nicht. Dann würde ich dem AG aber auch mitteilen, dass Du trotz Deiner Bemühungen keinen näheren Seminarort gefunden hast bzw. warum Du das Seminar dort für Dich als besonders geeignet ansiehst. Ich habe schon Seminare besucht, in denen sich eine erhebliche Anzahl von Teilnehmern ausgiebig über die Vorzüge von Seminarorten ausgetauscht hat nach dem Motto: Wo ist es denn sonst noch schön? Einige von denen hatten an den Seminarinhalten kein erkennbares Interesse, aber dafür umso mehr am Rahmenprogramm... Aber zu Deiner Frage: Natürlich muss man sich vom AG nicht alles gefallen lassen. Aber die von Dir befürchteten Äußerungen sind -je nach Adressat und Schärfe der Äußerung- fast schon die normale Härte, die Arbeitgeber eben mal so von sich geben. Da kann man gegen halten, aber eine Grundlage für Schadensersatz sehe ich da nicht. Und ich halte den Versuch im Sinne einer zukünftig möglichst geschmeidigen Zusammenarbeit auch nicht für klug. Aber vielleicht kommt ja ein anderer Forist zu einem anderen Ergebnis.

H
Hoppel

02.06.2013 um 10:59 Uhr

@ Spechtilein

Es ist schon bewundernswert, dass es ein(e) SBV überhaupt in Erwägung zieht, hier das Wort "Diskriminierung" in Erwägung zu ziehen und dann auch noch über ggf. max. 3 Monatsgehälter Schadensersatz nachzudenken (die Du vermutlich dem AGG entnommen hast!?)

Das Ganze auch noch basierend auf einer hypothetischen Aussage des BR, dass der AG Grundlagenseminare als "Urlaubsreisen auf Firmenkosten" sehen könnte.

Du machst Dich damit einfach nur lächerlich!

Nebenbei angemerkt ... ein SBV Seminar Teil IV gehört mit Sicherheit nicht mehr zu den GRUNDLAGENseminaren ...

G
GeSammtsBV

02.06.2013 um 12:02 Uhr

Auch die SBV entscheidet selbst und eigenverantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen darüber welche Seminare notwendig sind und sie besuchen möchte. Sie istbauch hier nicht weisungsgebunden. Weder AG noch BR haben hier zu entscheiden. DiecSBV teilt ihre Entscheidung dem AG mit. Hat er hier Einwände, so kann er das ArbG bemühen. Wenn der AG hier Probleme macht, beauftragt die SBV einen Anwalt ihre Rechte wahrzunehmen. ....... http://www.schwbv.de/urteile/246.html. ..... Übrigens hat die SBV auch das Recht Grundschlungen im BetrVG zu besuchen, denn sie darf ja an BR Sitzungen beratend teilnehmen und sich äußern. Dieses kann sie aber nur, wenn sievsich auch in den Grundsätzen des BetrVG auskennt. ..... Also den BR geht das Ganze gar nichts an. Er entscheidet auch hier nichts. Auch muss die SBV nicht Monate warten bus ggf ein Seminar bei einem anderen Veranstalter angeboten wird.

H
Hoppel

02.06.2013 um 12:41 Uhr

@ Snooker

Ich bin erfreut, dass Du meine Meinung "SBV Seminar Teil IV ist kein Grundlagenseminar" bestätigst!

Übrigens ... auch in einem Seminar wie z.B. "Rhetorik für BRM" werden Grundlagen vermittelt, ohne dass es sich um ein Grundlagenseminar handelt ...

Soviel zu "Wissen ohne Besseren Wissens" !

Und noch was! Falls es Dir nicht aufgefallen sein sollte, geht es in der Fragestellung darum, dass der AG GRUNDLAGENseminare eventuell als Urlaubsreise auf Firmenkosten betrachten könnte. Meine ergänzende Aussage, dass ein SBV Seminar Teil IV nicht mehr zu den Grundlagenseminaren gehört, war lediglich als Hinweis für Spechtilein gedacht, dass er/sie sich diesen Schuh sowieso nicht anziehen muss. Unabhängig davon, habe ich die Erforderlichkeit dieses Seminars mit keinem Buchstaben in Abrede gestellt.

Schönen Tach noch!

S
Snooker

02.06.2013 um 12:45 Uhr

Dann müsste @Spechtilein ja nun geholfen sein.

M
mitleserinnenn

02.06.2013 um 13:33 Uhr

Hoppel, dann hättest Du ggf deine erste Antwort anders schreiben sollen/ können. Sie klingt schon sehr seltsam. Das hier das AGG nicht greift/betroffen ist könnte man auch anders ausdrücken. Man hätte auch auf das unverständliche Handel und die Aussage des BR eingehen können. Denn er könnte/sollte hier eine ggf unsichere und unerfahrene SBV beraten und unterstütze. Weiter wären die Schulungen welche dieser BR belegt einmal sehr interessant.

G
GeSammtsBV

02.06.2013 um 14:13 Uhr

@snooker, ...... Auf der bescHeranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 liesst Du (und ich nehme an das Du noch einen Stelli hat) ihr das ihr das Seminar XY in der Zeit von A-Z für die weitere arbeit als Schwerbehindertenvertreter für (und nu kommt das Zauberwort) ERFORDERLICH haltet.(soll euch hier mal jemand nachweisen das es nicht erforderlich ist) Eure Beschlussfassung richtet sich nach § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Dies teilt ihr/Du dem AG so mit.......

Die SBV ist KEIN Gremium, daher ist deine Aussage mit der Einbeziehung des Stelli, zu mindest leicht falsch zu verstehen.

Denn nur die SBV beschließt. Sie stellt also die Erforderlichkeit fest. Für sich und für den Fall, dass ein Stelli auch Bedarf und einen Rechtsanspruch hat, auch für den Stelli den Bedarf fest. Also NICHT eure Beschlußfassung, sondern SEINEN Beschluß.

Auch für den Ausnahmefall des Falles "Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4" ändert dieses nichts. Denn es bleibt dann bei der Einpersonenvertretung, also auch hier wird es kein Gremium, also auch hier stets nur Beschluß einer Einzelperson.

Denn in diesen Fälle gibt es faktisch mehr als eine Einpersonenvertretung. Denn dann ist auch der Stelli für such und seinen Aufgabenbereich eine eigenständige Einpersonenvertretung, siehe . § 96 (3) Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen. . Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.

S
Snooker

02.06.2013 um 14:42 Uhr

@GeSammtsBV

Das ist dann so wie Du es schreibst am noch genauestem ;-) Aber man sieht, gemeinsam kommt man zum Ziel.

G
GeSammtsBV

02.06.2013 um 15:55 Uhr

Hallo Snooker, wichtig ist ja auch immer nur das Ziel. :-)) Schönen Sonntag noch. Frage, warum unter Snooker und in den Texten rainerw?

S
Snooker

02.06.2013 um 18:29 Uhr

Ist kein Geheimnis GeSammtsBV. Hatte jahrelang unter dem Namen hier gepostet. Dann war ich hier ein Jahr lang weg, auch aus gesundheitlichen Gründen. Einige hier meinten keinen Frieden geben zu können und ich beschloss den Nick zu ändern. Nach Veränderung der Lebensumstände und vollständiger Gesundung wollte ich unter meinem alten Nick doch wieder posten. Leider wird er nicht mehr angenommen. Daher Snooker(weil ich einen gleichnamigen Tisch zum spielen besaß. Hab sogar gar nicht mal so unübel gespielt erzählte man sich. :-)

S
Spechtilein

02.06.2013 um 22:48 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten!

Wie Ihr bemerkt habt fehlt mir das Seminar Retorik und es ist immer etwas schwieriger seine Fragen schriftlich zu formulieren statt sie verbal zu äußern geht mir jedenfalls so

Ich bin sehr froh, dass ich keinen Streit zwischen den Forumsschreibern vom Zaun gebrochen habe und sich letztendlich doch alle einig waren bezüglich meiner Frage.

Dann werde ich morgen den Beschluss fassen und das meiner Meinung nach erforderliche Seminar buchen und dem AG meine Entscheidung mitteilen.

Vielen Dank noch mal, schön das es diese Forum gibt!

Liebe Grüsse

Spechtilein (männlich)

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