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Einsicht in die Zeiterfassung

B
BR05
Jan 2023 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine BV wo steht" BR hate eine Leseberechtigung über die Zeiterfassung. Ich als BR Mitglied (Betriebsausschuss, Personalausschuss) habe es von der Verwaltung verlangt, doch es wurde von dem BR Vorsitzenden abgelehnt, es soll nur dem Vorsitzenden und dem Stellvetretenden vorbehalten sein. Kann mir einer weiterhelfen, wir kämpfen leider aktuell als "Neulinge" gegen unseren eigenen Gremium.

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

13.01.2023 um 09:52 Uhr

was ist denn der genaue Wortlaut in der BV? Wenn ihr im Gremium nicht in der Mehrheit seid wird es evtl. schwierig. Ich kenne es so, das Gremium entscheidet wer Zugang bekommt und wer nicht.
Auf jeden Fall als BRM einfach zur Perso/Verwaltung zu gehen und sagen ich will war sicher nicht so gut. Begründe dein Anliegen im Gremium sachlich gut und warte was passiert. Gegen das eigene Gremium kämpfen freut den AG übrigens immer!!

B
BR05

13.01.2023 um 19:46 Uhr

Hallo, es steht, "Der Betriebsrat hat über das Zeiterfassungssystem lesenden Zugriff auf die Kontostände der Arbeitszeitkonten“.

wir kämpfen leider gegen Arbeitgeber daher versuchen wir uns mit Rechten und § durchzukämpfen.

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