W.A.F. LogoSeminare

Löhne und Gehälter

S
schulzetoni
Jan 2018 bearbeitet

hi folgendes problem wir sind von der textil industrie und werden laut tarif bezahlt . also ausgelernte fachkräfte bekommen lohngruppe 7 ungelernte lohngruppe 5. die ungelernten wollen wir angleichen weil sie die azubis mit ausbilden ,und ein grosser teil von ihnen schon mehr als 10 jahre im unternehmen sind oder noch länger. aber unser arbeitgeber weigert sich und verweist auf den tariflohn ,wo ihnen keine höhere lohngruppe zusteht. mein vorschlag war nach 10 jahren lohngr. 6 und nach 20 jahren lohngr. 7 wegen der erfahrung der mitarbeier auf die wir nicht verzichten können . aber es kommen immer blokaden von der geschäftsleitung . was kann ich noch fürmeine kollegen machen . danke im vorraus.

1.19506

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

14.09.2015 um 20:04 Uhr

Hat der Tarifvertrag denn eine entsprechende Öffnungsklausel die Deinen Vorschlag überhaupt ermöglicht?

P
Pickel

14.09.2015 um 20:27 Uhr

Du kannst gar nichts machen. Du darfst noch nicht einmal etwas machen. Weil Verhandlungen über die Eingruppierung sind nicht Aufgabe des BR.

G
gironimo

14.09.2015 um 20:42 Uhr

Ihr solltet die Gewerkschaft über dieses Problem informieren und mit ihr beraten. Die ist für ihre Mitglieder in der Sache auch zuständig.

Für den BR gilt § 77 Abs. 3 BetrVG.

Das Ihr es trotzdem versucht ist ehrenhaft - ein wirkungsvolles Instrument habt Ihr nicht, wenn der AG quer liegt.

D
DummerHund

14.09.2015 um 22:39 Uhr

Sorry euch Dreien, aber eure Aussage ist so Pauschal nicht ganz Korrekt:

Mal ein Stein zum Anstoß-

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Eingruppierung_WasVersteht.html

P
Pickel

15.09.2015 um 00:19 Uhr

DummerHund, dein Link ist völlig nichtssagend.

Denn zum einen hat der BR nur bei Ein- und Umgruppierungen mitzubestimmen, aber keinerlei Aktivrecht eine Eingruppierung zu ändern. Zum Anderen hat der BR schon gar kein Recht, bestehende tarifliche Eingruppierungsregelungen zu erweitern.

N
Nlemand

15.09.2015 um 01:00 Uhr

Das Füttern des Trolls ist strengstens untersagt!

Ihre Antwort