Löhne/Gehälter
Müssen Löhne/Gehälter immer an jeden 1. oder 15. des Monats gezahlt werden? Auch wenn es kein Betriebsrat gibt? Oder darf der Arbeitgeber handeln wie er will?
Community-Antworten (2)
29.09.2007 um 21:29 Uhr
Was gibt denn die Vertragslage dazu her?
mfg
29.09.2007 um 21:39 Uhr
@Jones80, ..Oder darf der Arbeitgeber handeln wie er will?... nein darf er nicht!
Der Zeitpunkt der FÄLLIGKEIT des Entgeltes kann sowohl in Tarifverträgen, als auch in BV oder Einzelarbeitsverträgen geregelt sein. Ist die Fälligkeit des Entgeltes auf den 15. des Folgemonats vereinbart so muß der AN uneingeschränkt über sein vollen Gehalt (netto) verfügen können. Kommt auf seinen AV an.
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