Wie werden Löhne und Gehälter richtig gerundet?
Hallo Allerseit, ich habe folgende Frage: Alle Mitarbeiter erhalten mit dem 01.01.2008 eine zwei prozentige Lohn bzw. Gehaltserhöhung. Nachdem ich meinem neuen Chef die ausgearbeitete Lohn-/und Gehaltsliste (mit dem 2% Aufschlag) übermittelt hatte, bekam ich diese mit veränderten Werten zurück. Er hat die Löhne bzw. die Gehälter meiner Meinung nach großzügig abgerundet. Beispiel: Mitarbeiterin hätte jetzt neu 1774,40 € erhalten müssen, mein Chef rundet auf 1770 € ab. Ist das in dieser Form zulässig. Ich kenne nur das auf und abrunden innerhalb eines Euros. Und wenn es so nicht zulässig ist, wo kann ich es nachlesen. Tja, unser BR weiß da auch keinen Rat. Es wäre supernett, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.
Community-Antworten (8)
11.12.2007 um 20:06 Uhr
@Ratte01 Auf welcher Basis wird denn die 2%ige Lohnerhöhung gezahlt? Einen Tarifvertrag wird es wohl nicht geben...
11.12.2007 um 20:17 Uhr
Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an.
11.12.2007 um 20:30 Uhr
@Ratte01 Also gibt es keine Lohnerhöhung in % sondern nach Gutdünken! Das muss nur jedem klar sein!
11.12.2007 um 21:09 Uhr
So sehe ich die Angelegenheit auch. Und vermutlich haben wir auch keine Möglickeit etwas daran zu ändern. Trauig, traurig, unsere Lagermitarbeiter bekommen für die schwere Arbeit ohnehin einen Hungerlohn. Ja dann erstmal schönen dank an den Kölner!
12.12.2007 um 08:30 Uhr
Hallo Ratte01, sind Gewerkschaftsmitglieder unter Eurer Belegschaft oder im BR. Dann Gewerkschaft beauftragen eine Tarifkommission zwecks Verhandlung zu einem Haustarif einzusetzen.
13.12.2007 um 11:52 Uhr
nicht zulässig!!!
2% sind 2% und nicht 1,9 % oder sonstwas... wird an den tarifvertrag angelehnt, dann geht hier nicht halbschwanger sondern dann ziehen alle!!! punkte des tarifvertrages für euch!
will der AG das nicht, dann macht es wie pit47 vorgeschlagen hat!
13.12.2007 um 12:05 Uhr
@packer ..."Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an." Sehr wohl kann der AG einige Punkte des TV abändern... ...es kommt auf die Klauseln im AV an.
13.12.2007 um 18:11 Uhr
hm... und was ist mit dem günstigkeitsprinzip? wo unser AG sich noch an tarifvertrag groß & einzelhandel angelehnt hatte, gab es aus dem grund keine dem TV widersprechende vereinbarungen bzw. sie wurden vom TV getoppt. aber du wirst mir das bestimmt erklären können :) logisch ist deine aussage natürlich dann, wenn der TV im AV nicht erwähnt wird anstelle dessen einzelvertragliche konditionen herrschen...
"Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an"
ich wollte nur mal deutlich machen, daß der AG sich nicht die rosinen aus dem TV rauspicken darf, nur weil er sich anlehnt. anlehnen heisst in diesem fall nicht, daß der TV nur teilweise genutzt wird... das kommt in obiger aussage für mich so rüber...
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Keine Löhne und Gehälter zu Weihnachten - was tun, wenn der Arbeitgeber immer zu spät zahlt?
ÄlterHallo an alle Betriebsräte, wir haben in unserer Firma das große Problem, dass unsere Löhne und Gehälter ständig zu spät ausbezahlt werden. Da die Löhne nicht gerade üppig sind, kommt es durch die Ve
2 Fragen zu den Themen Rosenmontag und Auszubildendenvergütung
ÄlterHallo zusammen, ich bin seit einem Monat im Betriebsrat und war noch auf keinem Seminar. Daher einige Wissenslücken. Aber vielleicht kann mir jemand hier helfen! 1) Seit 1969 wird in unserem Unt
Mitbestimmung des BR bei der monatlichen Berechnung der Gehälter?
ÄlterHallo mal wieder nach längerer Zeit. Seitdem unser Finanzmitarbeiter im Februar gekündigt wurde und diese Stelle bis heute nicht neu besetzt worden ist, haben wir die (mittlerweile unerträgliche) Sit
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm