Erstellt am 11.12.2007 um 19:06 Uhr von Kölner
@Ratte01
Auf welcher Basis wird denn die 2%ige Lohnerhöhung gezahlt? Einen Tarifvertrag wird es wohl nicht geben...
Erstellt am 11.12.2007 um 19:17 Uhr von Ratte01
Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an.
Erstellt am 11.12.2007 um 19:30 Uhr von Kölner
@Ratte01
Also gibt es keine Lohnerhöhung in % sondern nach Gutdünken!
Das muss nur jedem klar sein!
Erstellt am 11.12.2007 um 20:09 Uhr von Ratte01
So sehe ich die Angelegenheit auch. Und vermutlich haben wir auch keine Möglickeit etwas daran zu ändern. Trauig, traurig, unsere Lagermitarbeiter bekommen für die schwere Arbeit ohnehin einen Hungerlohn.
Ja dann erstmal schönen dank an den Kölner!
Erstellt am 12.12.2007 um 07:30 Uhr von pit47
Hallo Ratte01,
sind Gewerkschaftsmitglieder unter Eurer Belegschaft oder im BR. Dann Gewerkschaft beauftragen eine Tarifkommission zwecks Verhandlung zu einem Haustarif einzusetzen.
Erstellt am 13.12.2007 um 10:52 Uhr von packer
nicht zulässig!!!
2% sind 2% und nicht 1,9 % oder sonstwas... wird an den tarifvertrag angelehnt, dann geht hier nicht halbschwanger sondern dann ziehen alle!!! punkte des tarifvertrages für euch!
will der AG das nicht, dann macht es wie pit47 vorgeschlagen hat!
Erstellt am 13.12.2007 um 11:05 Uhr von Kölner
@packer
..."Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an."
Sehr wohl kann der AG einige Punkte des TV abändern...
...es kommt auf die Klauseln im AV an.
Erstellt am 13.12.2007 um 17:11 Uhr von packer
hm... und was ist mit dem günstigkeitsprinzip?
wo unser AG sich noch an tarifvertrag groß & einzelhandel angelehnt hatte, gab es aus dem grund keine dem TV widersprechende vereinbarungen bzw. sie wurden vom TV getoppt. aber du wirst mir das bestimmt erklären können :)
logisch ist deine aussage natürlich dann, wenn der TV im AV nicht erwähnt wird anstelle dessen einzelvertragliche konditionen herrschen...
"Leider lehnen wir uns (alles was vorteilhaft für das Unternehmen ist) nur an den Tarifvertrag an"
ich wollte nur mal deutlich machen, daß der AG sich nicht die rosinen aus dem TV rauspicken darf, nur weil er sich anlehnt. anlehnen heisst in diesem fall nicht, daß der TV nur teilweise genutzt wird... das kommt in obiger aussage für mich so rüber...