2 Fragen zu den Themen Rosenmontag und Auszubildendenvergütung
Hallo zusammen,
ich bin seit einem Monat im Betriebsrat und war noch auf keinem Seminar. Daher einige Wissenslücken. Aber vielleicht kann mir jemand hier helfen!
- Seit 1969 wird in unserem Unternehmen der Rosenmontag als geschenkter Tag frei genommen. Nun hat sich die Geschäftsführung dazu ausgesprochen diesen Tag in Zukunft ersatzlos streichen zu wollen.
Frage: Ist dies rechtens? Hat die GF die Möglichkeit einen Tag der seit Jahrzehnten geschenkt wurde einfach zu streichen? Hat der Betriebsrat in diesem Fall überhaupt ein Mitbestimmungsrecht?
- Unser Unternehmen gehört keiner Arbeitsgebervertretung an, zahlt aber seit Jahren IG Metall Gehalts- und Lohnerhöhungen. Nun wurden im Jahr 2004 die Gehälter, Löhne und Azubi-Gehälter erhöht! In unserem Unternehmen allerdings nur die Löhne und Gehälter, nicht das Azubi-Gehalt! Wenn es nicht im Auszubildendenvertrag geregelt ist, ist eine solche Maßnahme mit der Begründung "Euer Gehalt steigt ja eh jährlich" rechtens? Kann der Azubi das Gehalt rückwirkend erstattet bekommen?
Ich bitte um kurze Info! Das sind gleich nach einem Monat zwei arge Probleme, die auf uns einstürzen.
Vielen Dank!
Grüße
Community-Antworten (12)
23.06.2006 um 16:03 Uhr
Hallo,
was Rosenmontag betrifft bin ich eine, die diesen freien Tag mal vor Gericht mit anderen Kollegen eingeklagt hat. Aber bevor ich darauf eingehe, möchte ich gerne wissen, in welcher Stadt arbeitet Ihr und weshalb soll der Tag nun gestrichen werden?
Gruß Uschi
23.06.2006 um 16:07 Uhr
@ Vampire2707,
"ich bin seit einem Monat im Betriebsrat und war noch auf keinem Seminar".
ich denke nicht, das Du damit zu einer Minderheit gehörst :-)
23.06.2006 um 16:11 Uhr
@ Rollie: Viele mich auch nicht als Minderheit ... Sollte nur eine Ausrede für temporäre Inkompetenz sein ...
@ Uschi: Wir sitzen in Troisdorf bei Köln ... Gestrichen, weil der Tag der GF ein Dorn im Auge ist und eine Streichung zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen soll ...
23.06.2006 um 16:20 Uhr
Habe ich da nicht vor Kurzem lesen müssen, das Bundesarbeitsrichter Karnevalsmuffel sind und daher der AG berechtigt ist, hierfür keinen Tag zu schenken sondern Urlaub zu verlangen??
23.06.2006 um 16:35 Uhr
Hallo Vampire,
ich habe mal in meinen Unterlagen gewühlt, weil es schon so lange her ist und ich damals auch noch nicht BR war. Unser Arbeitgeber hat seinen Sitz in Niedersachsen und wollte uns Rheinländern den freien Rosenmontag wegnehmen. Wir haben geklagt, nachdem unser Angebot, diesen Tag herauszuholen, abgelehnt wurde. In erster und zweiter Instanz hatten wir damals Recht erhalten. Zum einen weil ein jahrelanges Gewohnheitstrecht nicht einfach aufgehoben werden kann und zum anderen, weil der Zoch in unmittelbarer Nähe unseres Arbeitsplatzes gezogen ist und es nicht möglich war mit öffentlichen Verkehrsmitteln dart hin zu kommen und auch ein Arbeiten unter diesen Umständen unmöglich gewesen wäre. Geklagt hatten damals die Mitarbeiter, die in der Gewerkschaft waren.
Viele Grüße Uschi
23.06.2006 um 17:19 Uhr
@ Rollie: Viele mich auch nicht als Minderheit ... Sollte nur eine Ausrede für temporäre Inkompetenz sein ...
@ Uschi: Wir sitzen in Troisdorf bei Köln ... Gestrichen, weil der Tag der GF ein Dorn im Auge ist und eine Streichung zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen soll ...
23.06.2006 um 17:21 Uhr
Mhm, war ich das etwa?? Naja egal ... Wenn es geht den doppelten löschen ...
@Uschi: Wir sind leider nicht organisiert in einer Gewerkschaft. Ich glaube es gibt nur 7 oder 8 die in einer Gewerkschaft sind von ca. 45.
Wir warten mal ab und versuchen mit Gewohnheitsrecht durchzukommen oder eine eventuelle Gegenleistung zu bekommen?
Kannst Du mir was zu dem Azubi-Gehalt sagen?
23.06.2006 um 17:40 Uhr
Vampire,
als absoluter BR-Neuling kann ich Dir zum Azubi-Gehalt leider nichts sagen. Zum Rosenmontag konnte ich Dir schreiben, weil ich das ebenfalls mal erlebt habe. Allerdings sind bei uns auch nicht alle in der Gewerkschaft. Geklagt haben nur wir, die wir damals Mitglieder waren. Alle anderen Kollegen, den Rhein rauf und runter haben sich dann ganz einfach auf das für uns gefällte Urteil bezogen.
Gruß Uschi
23.06.2006 um 17:51 Uhr
@ Vampire2707
Zum Rosenmontag, Veilchendienstag usw. und so fort!
Jeder dieser Brauchtumstage war immer schon ein ganz "normaler" Arbeitstag. Jetzt kommt es darauf an, unter welchen Bedingungen Euch der Rosenmontag bislang "geschenkt" wurde. Kommt eine "betriebliche Übung" in Betracht oder nicht, das ist hier die große Frage!
Siehe: http://www.karnevalsrecht.de/downloads/karneval_und_arbeitsrecht.pdf
@ Viktor
Es ist relativ unerheblich, ob ein BAG-Richter Karnevalsmuffel ist oder nicht! In dem mir bekannten BAG-Urteil aus 1991 wurde die betriebliche Übung verneint und die AN mussten aus diesem Grund für den Rosenmontag einen Urlaubstag nehmen.
Zu 2) Tarifabschlüsse von z.B. +5% für Löhne und Gehälter haben nichts mit einer Auszubildendenvergütung zu tun. Diese ist auch in Tarifverträgen gesondert geregelt.
23.06.2006 um 18:04 Uhr
@Fayence: Danke für die Info! Wenn aber im Tarifabschluß der Erhöhung der Auszubildendenvergütung enthalten ist, kann der Betrieb diese doch nicht verweigern, oder?
Grüße
23.06.2006 um 21:56 Uhr
@ Vampire2707
Wie Du selber schreibst, ist Euer AG nicht tarifgebunden. Und ich nehme nicht an, dass in Euren Ausbildungsverträgen der Bezug zur Vergütung gem. Tarifvertrag xy hergestellt ist. Somit ist Euer AG m.E. im Recht, wenn er nur die Vergütung gem. Ausbildungsvertrag zahlt.
Gesetzliche Grundlage:
BBiG 2005 § 17 Vergütungsanspruch (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
24.06.2006 um 01:54 Uhr
Guten Abend Vampire,
- Zum freien, "geschenkten" Rosenmonatg Wenn ich mich richtig an die einschlägige Rechtsprechung erinnere gilt folgendes: Ein "geschenkter", d.h. vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaub gewährter freier und bezahlter Arbeitstag ist juristisch eine "freiwillige soziale Leistung". Ob aus dieser ursprünglich freiwilligen Leistung jetzt eine Pflichtleistung geworden ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber jedes Jahr wieder darauf hingewiesen hat, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die er jederzeit widerrufen kann. Gibt es diesen Widerrufsvorbehalt nicht, wird daraus nach drei Jahren eine "betriebliche Übung" (Gewohnheitsrecht). Mein Rat: Der BR sollte der geplanten Streichung nachdrücklich widersprechen und Unterschriften in der Belegschaft sammeln, damit möglichst alle Arbeitnehmer/innen widersprechen. Letztlich handelt es sich nämlich um eine individualrechtliches Problem, das im Streitfall jeder Arbeitnehmer für sich geltend machen müßte.
- Zur Erhöhung der Ausbildungsvergütungen Ihr Betrieb ist nicht tarifgebunden, d.h. er "lehnt sich lediglich an Tarifverträge an". Für diesen Fall hat das BAG entschieden, daß es auch nach jahrelanger Anlehnung keinen Rechtsanspruch gibt, dass der Arbeitgeber das auch künftig tut. Gruß otto
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