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Durchführung Gefährdungsbeurteilung

K
Kalinka90
Feb 2024 bearbeitet

Guten Tag zusammen, wir haben im vergangenen Jahr eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Nun ist es so das Führungskräfte diese nicht einmal kennen. Zu meiner frage: könnt ihr mir sagen ob es eine gesetzliche Grundlage gibt die vorschreibt das man diese Gefährdungsbeurteilung durchführen muss? Wenn ja, ist es §6 ArbSchG? Wenn nein, könnt ihr mir hier den richtigen § nennen? Leider konnte ich durch eigene Recherchen nichts aussagekräftiges finden und ohne § wird mein AG weiterhin tun was er möchte. Ich danke euch im Vorfeld für die Hilfe.

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Community-Antworten (3)

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Kalinka90

07.02.2024 um 13:29 Uhr

Ich danke dir.

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rtjum

07.02.2024 um 15:42 Uhr

DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", dort der §3

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