Durchführung Gefährdungsbeurteilung
Guten Tag zusammen, wir haben im vergangenen Jahr eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Nun ist es so das Führungskräfte diese nicht einmal kennen. Zu meiner frage: könnt ihr mir sagen ob es eine gesetzliche Grundlage gibt die vorschreibt das man diese Gefährdungsbeurteilung durchführen muss? Wenn ja, ist es §6 ArbSchG? Wenn nein, könnt ihr mir hier den richtigen § nennen? Leider konnte ich durch eigene Recherchen nichts aussagekräftiges finden und ohne § wird mein AG weiterhin tun was er möchte. Ich danke euch im Vorfeld für die Hilfe.
Community-Antworten (3)
07.02.2024 um 11:49 Uhr
schau mal hier:
das es da um Bayern geht, dürfte ja egal sein.
07.02.2024 um 13:29 Uhr
Ich danke dir.
07.02.2024 um 15:42 Uhr
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", dort der §3
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