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Bildungsurlaub auch §87 Abs. 1 Satz 5 BetrVG

Z
zdophers
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hätte gerne Eure Einschätzung ob die Mitbestimmung des BR gem. §87 Abs. 1 Satz 5 auch für den Bildungsurlaub, bzw. dessen Ablehnung gilt?

Schönen Gruß zdophers

1.71803

Community-Antworten (3)

G
gironimo

10.09.2015 um 18:48 Uhr

Urlaubsgrundsätze meint jede Art des Urlaubs. Die Mitbestimmung ist gegeben, sofern eine gesetzliche Regelung nicht besteht, bzw. ein Regelungsspielraum verbleibt.

So sehe ich z.B. den BR durchaus bei der zeitlichen Lage des BiU mit im Boot, wenn es hier Differenzen gibt.

(Da schwingt auch § 96 Abs. 2 BetrVG mit)

H
Hartmut

11.09.2015 um 00:03 Uhr

Der Einschätzung von gironimo möchte ich mich anschließen. Zusätzlich gilt wenn ich mich recht erinnere, dass wenn der AG den Bildungsurlaub für 2015 wirksam ablehnt, er ihn in 2016 aber genehmigen MUSS. Lies das aber nochmal nach, sicherheitshalber.

C
celestro

11.09.2015 um 00:13 Uhr

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