Auskünfte zur Eingruppierung
Mir wurde in 2013 ein neuer AV nebst Eingruppierung nach ERA Hessen angeboten, den ich eben wegen dieser Eingruppierung dankend abgelehnt habe, weil ich einen gültigen AV zu besseren Konditionen habe. Nun werde ich mit schöner Regelmäßigkeit eben wegen dieser Ablehnung benachteiligt! Ich habe nun bei der GL über die Einzelheiten der Eingruppierung nachgefragt ( welche Bewertungsgrundlage, welcher Personenkreis hat das entschieden, wurde Qualifikation und Erfahrung einbezogen, waren die Personen die die Eingruppierung vorgenommen überhaupt dazu berechtigt? ). Die GL weigert sich aber, mir dazu Auskünfte zu erteilen. Habe ich als BR (zum damaligen Zeitpunkt war ich noch kein BR) irgendwelche rechtliche Möglichkeiten diese Auskünfte einzuklagen?
Community-Antworten (4)
09.09.2015 um 15:24 Uhr
Natürlich - der § 82 Abs. 2 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer
09.09.2015 um 16:38 Uhr
Wie man das in § 82 (2) unterbringen will, leuchtet mir noch nicht ganz ein.
Zitat (gutfragER): "Nun werde ich mit schöner Regelmäßigkeit eben wegen dieser Ablehnung benachteiligt!"
Wie muss man sich diese Benachteiligung vorstellen?
Zitta (gutfragER): "welche Bewertungsgrundlage, welcher Personenkreis hat das entschieden, wurde Qualifikation und Erfahrung einbezogen, waren die Personen die die Eingruppierung vorgenommen überhaupt dazu berechtigt?"
Ich empfinde diese Fragen ehrlich gesagt weder sehr zielführend, noch sonderlich geschickt. Im Grunde genommen sind sie in meinen Augen eher ein verkappter Vorwurf als ein Lösungsansatz. Zudem ist es für mich fraglich ob der AN einen Auskunftsanspruch zu einer Einstufung hat, die nicht zur Anwendung gekommen ist.
09.09.2015 um 18:47 Uhr
Sicher - es kommt auf die Fragestellung an - Es geht doch wohl ums Gehalt, die Entwicklung des selben und die Entwicklung im Betrieb --
was ist also falsch am 82? Ich bleibe mal dabei.
09.09.2015 um 18:49 Uhr
Ach so, ich hatte es so verstanden, dass es hier um Einzelheiten der Eingruppierung (welche Bewertungsgrundlage, welcher Personenkreis hat das entschieden, wurde Qualifikation und Erfahrung einbezogen, waren die Personen die die Eingruppierung vorgenommen überhaupt dazu berechtigt? ) ging.
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