Mir wurde in 2013 ein neuer AV nebst Eingruppierung nach ERA Hessen angeboten, den ich eben wegen dieser Eingruppierung dankend abgelehnt habe, weil ich einen gültigen AV zu besseren Konditionen habe. Nun werde ich mit schöner Regelmäßigkeit eben wegen dieser Ablehnung benachteiligt! Ich habe nun bei der GL über die Einzelheiten der Eingruppierung nachgefragt ( welche Bewertungsgrundlage, welcher Personenkreis hat das entschieden, wurde Qualifikation und Erfahrung einbezogen, waren die Personen die die Eingruppierung vorgenommen überhaupt dazu berechtigt? ). Die GL weigert sich aber, mir dazu Auskünfte zu erteilen. Habe ich als BR (zum damaligen Zeitpunkt war ich noch kein BR) irgendwelche rechtliche Möglichkeiten diese Auskünfte einzuklagen?