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Urlaubsanspruch Schwerbehinderter bei Rentenantritt

S
SusanvR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin mit Schwerbehindertenstatus geht am 31.07.2016 mit 65 Jahren in Rente. In unserem Betrieb beträgt der Jahresurlaub 30 Tage. Da sie im 2. Halbjahr in Rente geht, steht ihr meines Erachtens der volle Urlaub zu (sie ist seit 1994 im Betrieb). Wie aber verhält sich das mit den 5 zusätzlichen Urlaubstagen wegen der Schwerbehinderung?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

06.09.2015 um 19:57 Uhr

§ 125 SGB IX

D
DunnnerHund

06.09.2015 um 22:55 Uhr

Sehr hilfreiche Antwort!

H
Hoppel

07.09.2015 um 08:24 Uhr

@ SusanvR

So es keine tarifvertragliche Regelung gibt, die eine Zwölftelung vorsieht (der gesetzliche Mindestanspruch bleibt unberührt), ist der gesamte Urlaub zu gewähren.

Siehe auch: BAG, Urteil vom 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12

I
ickederdicke

07.09.2015 um 10:22 Uhr

http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Hier findest du ausführliches zum thema

K
Kölner

07.09.2015 um 10:30 Uhr

@Hoppel ...es geht um die 5 Tage eines Menschen mit einem GdB >50. Habe ich was falsch verstanden oder Du...?!

H
Hoppel

07.09.2015 um 22:32 Uhr

@ Kölner

Das von mir angeführte BAG Urteil endet mit

"Der der Erblasserin für das Jahr 2011 zustehende gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX bleibt von der Kürzungsregelung des § 29 Abs. 2 MDK-T unberührt. Die Tarifvertragsparteien haben keine Regelung zum Zusatzurlaub für Schwerbehinderte getroffen."

Auf Grundlage des letzten Satzes bin ich davon ausgegangen, dass eine tarifvertragliche Zwölftelregelung auch für den Zusatzurlaub von Schwerbehinderten zulässig ist.

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