Hallo, eine Kollegin mit Schwerbehindertenstatus geht am 31.07.2016 mit 65 Jahren in Rente. In unserem Betrieb beträgt der Jahresurlaub 30 Tage. Da sie im 2. Halbjahr in Rente geht, steht ihr meines Erachtens der volle Urlaub zu (sie ist seit 1994 im Betrieb). Wie aber verhält sich das mit den 5 zusätzlichen Urlaubstagen wegen der Schwerbehinderung?