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Urlaubsanspruch bei Frührente in der Jahresmitte -ohne Tarifvertrag-?

N
Nicoletti
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin möchte gerne zum 1.08.2009 mit 60 in Frührente gehen. Jetzt erkundigt sie sich nach ihrem Urlaubsanspruch für 2009. Ich habe etwas gelesen von 1/12 für jeden vollen Kalendermonat... aber unser Unternehmen ist tariflich nicht gebunden. Dann habe ich gehört, dass bei einem Rentenantritt in der zweiten Jahreshälfte der gesamte Jahresurlaub gewährt wird? Ich bin da echt überfragt. Hab im BUrlG nix gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Würd mich freuen wenn ich was in der Hand hätte.

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Community-Antworten (3)

A
Anna17

15.07.2008 um 14:40 Uhr

Hallo Nicoletti,

ich kenne so etwas aus dem BAT (früher). Die Handhabung, wer im zweiten Halbjahr in Altersrente geht, hat den kompletten Jahresanspruch. Aber nur wenn er/sie das Rentenalter für die Altersrente erreicht hat.

Ansonsten anteilmäßig.

Viele Grüße

U
uhu

15.07.2008 um 14:47 Uhr

@Nicoletti es gibt dazu (voller Urlaubsanspruch) keine gesetzlichen Reglungen; evtl. in irgendwelchen TV's; BUrlG § 5 wäre deshalb auch in eurem Unternehmen ensprechend anzuwenden;

P
pit47

16.07.2008 um 10:18 Uhr

Hallo Nicoletti, nach § 5 Abs. 1 c hat der AN Anspruch auf Teilurlaub, wenn er in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidet. Im Umkehrschluß bedeutet dieses für mich, dass der AN in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres den vollen Urlaubsanspruch hat. Denn auch bei einer Frührente kann der AN noch ein anderes Arbeitsverhältnis eingehen.

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