Freistellung vor Rentenantritt
Mein Arbeitgeber hat mir (freigestellter BR-Vorsitzender, 11er Betriebsrat) die Freistellung bis zur Verrentung angeboten. Das wären 2 Jahre Freistellung bei vollem Gehalt bis Rentenantritt. Ich arbeite bei einem asiatischen Unternehmen, wo es ständig zu Problemen wg. Nichtbeachtung der Gesetze gibt und Arbeitnehmer schwer unter Druck gesetzt werden. Das heißt, 12 Jahre sehr stressiger Betriebsrateinsatz bis zum heutigen Tage, der mich sehr ausgelaugt hat. Bei der letzten Wahl habe ich schon für eine gute Nachfolge gesorgt. Der Betrieb bleibt also nicht schutzlos. Ich würde eigentlich noch gerne eine Abfindung rausholen, da das momentane Angebot für die Firma eigentlich nur Vorteile bringt.
Community-Antworten (16)
10.02.2021 um 12:43 Uhr
Mach doch.
10.02.2021 um 12:56 Uhr
Ich würde mir gern noch eine Abfindung rausholen.....die Gier einiger Leute erstaunt mich immer wieder. 2 Jahre volles Gehalt bis Rentenantritt finde ich schon ne tolle Abfindung! Wieso bringt dies für ne Firma nur Vorteile? Sie werden dann jawohl jemand anders freistellen müssen ?
10.02.2021 um 13:09 Uhr
Ich finde, das sollte mir mein AG auch anbieten. Er soll mich bitte freistellen bis Renteneintritt (ist zwar erst 2045, aber der soll mal nicht so knausrig sein) und mich voll bezahlen. Als zusätzliche Abfindung für den dadurch erlittenen seelischen Schmerz bin ich bereit, mich mit 5 Millionen Euro zu begnügen.
Wer macht mit?
10.02.2021 um 13:12 Uhr
Was nur 5 Millionen Rudi du bist viel zu bescheiden! ;-)
10.02.2021 um 13:17 Uhr
War mir klar, dass so eine Bemerkung kommt. Nach 20 Jahren Betriebsangehörigkeit habe ich allerdings genug erlebt, um hier kein schlechtes Gewissen zu haben. In meinen Anfangsjahren habe ich hier so viele unbezahlte Überstunden geleistet. Einerseits wurde und wird Geld in großem Umfang verschwendet und andererseits müssen Mitarbeiter ständig um ihr zuständiges Geld kämpfen. Teilweise erfolglos. Wegen des Arbeitsaufkommens haben wir bereits ein zweites freigestelltes BR Mitglied. In Zukunft wird es auch wohl keine zweite Freistellung geben, da die Mitarbeiterzahl im letzten Jahr drastisch reduziert wurde.
10.02.2021 um 13:23 Uhr
habe ich hier so viele unbezahlte Überstunden geleistet.->selbst schuld
Einerseits wurde und wird Geld in großem Umfang verschwendet-> fällt unter: unternehmerische Freiheit
müssen Mitarbeiter ständig um ihr zuständiges Geld kämpfen.-> das wird für die Mitarbeitenden besser, wenn du eine hohe Abfindung bekommst?
10.02.2021 um 13:26 Uhr
Ich persönlich finde das ein schönes Angebot. In zwei Jahren würdest Du ja auch keine Abfindung bekommen, oder ? Zwei Jahre bei vollem Gehalt zu Hause bleiben ist doch gut.
10.02.2021 um 13:39 Uhr
wenn das ein freundliches Angebot des AG ist, dann wirst du da nichts rausholen können. Wenn er dich allerdings los werden will weil di ihn zu sehr nervst kann was gehen. auch wenn ich da grundsätzlich bei meinen Vorrednern bin, das musst Du dann rausfinden! Mach ihm einen Vorschlag, wenn er darauf eingeht war Dein Vorschlag zu niedrig, jammert er weißt Du immerhin dass er gewillt noch was drauf zulegen, wenn er dir dann sagt, dass Du dann halt die 2 Jahre noch arbeiten darfst hast Du verloren!
10.02.2021 um 14:56 Uhr
Und was ist die Frage?
10.02.2021 um 15:05 Uhr
bekommen die normalen AN auch solche Angebote? und noch eine Abfindung oben drauf? Wenn nein, dann sollte man mal nachdenken als BRM
10.02.2021 um 15:17 Uhr
Ich würde eigentlich noch gerne eine Abfindung rausholen Dann mach das doch. Wie du siehst, ist die Unterstützung hier nicht besonders groß und rtjum hat den Nagel wohl mittig auf den Kopf getroffen.
10.02.2021 um 16:59 Uhr
Die Abfindung sind doch schon 2 Jahresgehälter. Die kann man sicher noch verbessern. Einfach vorher ausscheiden und sich die restlichen Monatsgehälter als Abfindung auszahlen lassen. Könnte durchaus sein, dass diese Summe dann steuerfrei ist. Dazu braucht man aber einen guten Steuerberater.
10.02.2021 um 17:37 Uhr
Könnte durchaus sein, dass diese Summe dann steuerfrei ist. Nööö! Diese Märchen ist einfach nicht auszurotten!
10.02.2021 um 17:53 Uhr
nicoline, Dr. Google ist wenig hilfreich. Ich habe es selbst praktiziert. Hatte aber den Vorteil, dass meine Tochter Steuerberaterin ist. Entscheidend ist die persönliche Bemessungsgrundlage. Einige meiner Kollegen haben es genauso gemacht und auch keine bis minimale Steuern gezahlt. Bei allen war es aber so, dass die Abfindung erst im Folgejahre ausgezahlt wurde in dem man keine oder nur geringe Einkünfte, wie z. B. Arbeitslosengeld, hatte.
10.02.2021 um 19:02 Uhr
@Catweazle Bei dem von dir beschriebenen "Privatier-Jahr" sehe ich im vorliegendem Fall einen Haken. Die Fragestellerin müsste sich Arbeitslos melden. Der AG will sie aber bezahlt frei stellen bis sie das Renteneintrittsalter erreicht hat. Ich weiß nicht ob das Clever wäre das Geld per Einmalzahlung zu nehmen, sich Arbeitslos zu melden um evtl. noch ne Sperre zu riskieren. Wie das mit den geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse ist und die Auswirkungen vermag ich nicht zu sagen. Ich bin der Meinung die Fragestellerin sollte versuchen raus zu holen was geht, denn es muß ja einen Grund haben das er so ein Angebot macht.
10.02.2021 um 20:03 Uhr
Dummerhund, das Arbeitslosengeld gibt es zusätzlich. Die Sperre kann man einkalkulieren. Das Privatierjahr wird, nach meiner Erfahrung, eher 6 Monate betragen. Die Minderung der Rente ist unerheblich. Wenn du es genau wissen willst solltest du mal sie Seite von Peter Ranning, "der-privatier.com", ansehen. Er hat auch ein Buch über dieses Thema geschrieben. Er beantwortet sogar Fragen per Mail.
Verwandte Themen
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
ÄlterIn unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Neuwahl der Freistellungen
ÄlterHallo zusammen, unser Gremium besteht aus 15 Mitgliedern (die Berechnung der BR - Sitzverteilung erfolgte nach D’Hondt), davon sind 3 Freigestellt ( Vorsitzender, Stellvertretender und ein Mitglied
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Freistellung von BR Mitglied
ÄlterHallo zusammen, zuerst ein Paar Grundsatzinformationen: Bei Beginn der Wahlperiode hatte der AG >200 Mitarbeiter. Es wurde ein 9er Gremium gewählt und ein BR zu 25% freigestellt. Der Betrieb wurd