Darf der BR Urlaubs- und Weihnachtsgeld aushandeln?
Hallo zusammen,
brauche da mal handfeste Gesetzestexte in Sachen aushandeln von Weihnachts u. Urlaubsgeld. Also unser Betrieb befindet sich in Hessen, und so wie ich das vom hörnen sagen mitbekommen habe darf der Betriebsrat wenn der Chef sich dem Arbeitgeberverband angeschlossen hat keine Verhandlungen bezüglich Urlaub u. Weihnachtsgeld führen!? Die Verhandlungen müssen dann über die Gewerkschaft (IGM-Handwerk) laufe? Ich würde mich freuen wenn ich von euch Handfeste Gesetzestext bekommen würde wo man das dann rauslesen kann, ich tu mich immer scher das zu finden.
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße vom Rebel
Community-Antworten (2)
06.09.2015 um 19:53 Uhr
Selbst wenn er nicht dem AG-V angehören würde, dürfte ein BR dazu nichts verhandeln. § 77 Abs 3 BetrVG
07.09.2015 um 20:15 Uhr
so ist es - die Formulierung im § 77 Abs. 3 BetrVG:
"Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind ODER ÜBLICHERWEISE geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein."
meint, dass auch in Betrieben ohne Tarifvertrag keine BV in dieser Sache abgeschlossen werden kann, weil eben Urlaubsgeld und Weihnachtsgelt so gut wie in allen Branchen in Deutschland üblicher Weise in Tarifen geregelt werden (und bei der IGM ohnehin).
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